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„Accountants" (compter = rechnen) genannt. Ein eigentlicher
Unterschied besteht zwischen diesen Berufsbezeichnungen nicht. Mit
Auditor bezeichnet man heute den Bücherrevisor vor allen Dingen
in seiner Teileigenschaft als Rechnungs-, Bilanzprüfer, während
man unter Accountant ihn mehr in einem weiteren Tätigkeits
feld — als Treuhänder —, der u. a., vielleicht sogar in der
Hauptsache, als Berufszweig auch das Bücherprüfen (LuäitinZ)
ausübt, verstanden haben will.
Der Beruf („uoeountuno^") wird auch zuerst in Großbritan
nien staatlich anerkannt.
Schon in der Mitte des 17. Jahrhunderts tauchen Lehrbücher
und Revisionsinstruktionen auf, und 1799 führt das Adreßbuch
von London bereits 11 Firmen auf, die sich mit Bücherrevisionen
beschäftigen.
Im Jahre 1811 finden wir bereits 24, und im Jahre 1822
gibt es deren 73. Die Bankkrise von 1836/37 ließ die Zahl der
Accountants im Jahre 1840 auf 107 anschwellen. Das Inkraft
treten der Oompunieo Lot von 1844 bedeutete die Aufhebung des
Konzessionssystems für die Aktiengesellschaften und die Einfüh
rung des obligatorischen Revisors?) Genau so wie bei uns später
in Deutschland zeitigt auch für England das Verlassen des Kon
zessionssystems den Ausbruch der wildesten Spekulation; die
raschen Fortschritte des englischen Eisenbahnwesens und die hohe
Rente der bestehenden Gesellschaften (nach Stürmer si 10—15°/ 0 )
ließen die „Eisenbahngründungswut" einsetzen, von deren Aus
dehnung man sich ein Bild machen kann, wenn man bedenkt,
„daß nach dem Berichts des Amtes zur Registrierung der Aktien
gesellschaften am 31. 12. 1845 an neuprojektierten Gesellschaften
über 1400 eingetragen waren. So hatte man in einem Falle nicht
weniger als 11 Projekte für eine Bahn eingebracht, welche in der
Nähe von London ein enges Tal durchschneiden sollte, durch das
nur eine einzige Bahn gehen konnte". Von den in den Jahren
~^4—-1847 eingebrachten Projekten wurden 637 mit 15120 km
Bahnlänge (bis 1845 besaß England 2536 engl. Meilen Bahn
lange) mit einem Gesamtkapital von 636 443 877 Fr. ge
nehmigt?) Es trat mit dieser Erscheinung ein enormer Bedarf
-) O. Geltung, Die Bücherprüfung im englischen Aktienrechte^ Jena^ ^
S. 11: „Der Gedanke, daß ein generelles Kontrollorgan k seine Be-
Staat das Konzessionsspstem fallen läßt, pndet auch un e g sch
statrgung . & Stürmer, Geschichte der Eisenbahnen, Bromber^ 18^- zgd. 1
3 j G. Cohn, Untersuch, über die engl. Eisenbahnpolitik, Leipzig
S-^W.v.Närdling. Eisenbahnkonknrrenz nnd Eisenbahnsnsionen in England.
Wien 1875.
Stein.
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