Einleitung zum zweiten Theilc.
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derselben den vormahligen Herren Ober-Ambtherren Kberhardt
Von Schültzen deszen Sohn nach der Hand Oberambtherr
H. Michael von Schültzen®, aber Johann von Schnitzen , itziger
Zeit Oberambt'Herr, gezeugt, dieses Buch, also nach 132 Jahren,
^bermahlen aufs ney, indem es in seinem vorigen Bande bey der
Cantzeley gantz abgenutzet und zerriszen gewesen, hinwiederumb
durch ein Ney-Bandt renoviren lafezen.“
Nach der ersten Aufzeichnung habe im Jahre 1588 der Amts
herr Ewert Husmann die im Besitze der einzelnen Ämter befindlichen
Schrägen sammeln und aufzeichnen lassen, um auf Grundlage der
selben die auf das Handwerk bezüglichen Klagen entscheiden zu
können. Aus dieser Inscription lässt sich auch entnehmen, dass das
^ke Schragenbuch oder Denkelbuch, in das die Schrägen Wort für
^ort, wie wir das aus dem Schrägen der Bierträger v. J. 1466, Art. 17
'vissen, verzeichnet zu werden pflegten, abhanden gekommen war.
Husmanns Schragenbuch habe dann, wie die zweite Aufzeichnung
besagt, bis 1720 in der Rathskanzellei, also 132 Jahre, dem angegebenen
Zwecke gedient und sei dann von einem Nachkommen des Stifters
dieser Sammlung, dem Oberamtherrn Johann von Schnitzen, da
Buch in Folge langdauernden Gebrauches in der Kanzellei
abgenutzt und schadhaft geworden, in den Einband gebracht, der
dasselbe heute noch umschliesst.
Den Anhang zu den rigischen Amts- und Gilde- ciragen
bilden vereinzelte auf das Gildewesen und das Handwerk im
gemeinen sich beziehende Verordnungen und, wie schon bemerkt,
einige Aktenstücke des 17. Jahrhunderts, die für die Periode er
^^formbestrebungen charakteristisch sind.
Dem Schragenbuche sind beigefügt ein niederdeutsches Glossar
^nd ein Personen- und Ortsregister. Aus dem Glossar sind aus
geschlossen : erstens alle Zusammensetzungen, wenn die einze neu
l'heile im Wörterverzeichniss Vorkommen, und zweitens a e im
blochdeutschen gleichlautenden Bezeichnungen, wobei le o
g'-aphie, der Umlaut und die Vertauschung der harten mit den
'^"ichen und gehauchten Konsonanten und umgekehrt keine Beruck-
'!(:btigung erfuhren. Was die orthographischen Vananten betrifFt,
muss bemerkt werden, dass nur die gebräuchliche od^ eine
""'Iginelle Schreibweise berücksichtigt ist. Um auch den ,m Nieder-
* Büthführ, Die Kigische Kathslinie, Nr. 5*^- ^
® ibid. Nr. 635 f. i6y8.
* Ibid. Nr. ÒÒ2. f 1746.