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Wie ich oben erwähnte, waren solche Verbände bereits vor
dem Inkrafttreten des Genossenschaftsgesetzes im Jahre 1889 vor
handen. Die Revisionsverbände stellen den Zusammenschluß gleich
artiger Genossenschaften innerhalb eines meistens nach wirtschafts
geographischen Gesichtspunkten abgegrenzten Gebietes dar zum
Zwecke der Durchführung der gesetzlich notwendigen Revisionen
durch sachverständige Revisoren, des Austausches der gemachten
Erfahrungen, zur Erteilung von Rat und Auskunft, zur Wahrung
und Verfolgung gemeinsamer Interessen; sie erfüllen also eine
weit größere Aufgabe, als der Gesetzgeber sie ihnen gestellt hat.
Wir unterscheiden heute fünf Hauptgruppen von Revisions
verbänden (Stand am 1.1.1911), deren Gliederung und Tätigkeits
feld aus folgender Tabelle zu ersehen ist:
Name und Sitz des Hauptverbandes ft
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Zahl
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der
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1. Allgemeiner Verband der auf Selbst
hilfe beruhenden deutschen Erwerbs-
u. Wirtschaftsgenossenschaften E. V.,
Berlin (Schulze-Delitzsch)
1864-)
31
1461
813 797
3
11. Reichsverband d. deutschen landwirt
schaftlichen Genossenschaften Darm
stadt, einschließl. des Generalver
bandes ländlicher Genossenschaften
für Deutschland E. B., Berlin
(Raiffeisen)
1883
(1876)
39
darunt.
(13)
18 761
5 231
1773267
538159
67
(16)
111. Zentralverband deutscher Konsum-
Vereine, Sitz: Dresden; Sekretariat:
Hamburg
1903
9
1 137
1144794
- 4 )
IV. Hauptverband deutscher gewerblicher
Genossenschaften E. V., Berlin
1901
15
743
108155
18
V?) Andere Revisionsverbände, die keiner
der 4 Hauptgruppen angehören
—
32
4299
795381
19
9 Dm Hauptverbänden ist als Anw altsschaftsv «bänden das Recht zur Be
stellung von Revisoren nicht verliehen, der Raiffeisen-Verband besitzt es.
2 ) 15 Hauptgenossenschaften gehören keinem Revisionsverbande.
3 ) Jahr der Annahme des Status dieses Verbandes an.
4 ) Die Hamburger Großeinkaufsgesellschaft ist als „Gesellschaft mit be
schränkter Haftpflicht" gegründet.
6 ) Keinem Verbände gehören am 1. 1. 1911 an 4088 Genossenschaften mit
568365 Mitgliedern.