Full text : Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

HM  U

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trage  bezüglich  des  Pachtzinses  selbstverständlich  sofort  weiterabgetreten.
  Der  neue  Pächter  hat  nun  in  dem  Zwangsversteigerungsverfahren ­
  sowohl  dembisherigenHypothekengläubiger
als  auch  dem  Ersteher  gegenüber  seine  Rechte  aus  dem  Vertrage ­
  geltend  gemacht.  Der  Termin  zur  Zwangsversteigerung,
der  im  Januar  1912  anstand,  wurde  wegen  dieser  verschiedenen ­
  Verträge  auf  Veranlassung  der  betreibenden  Gläubigerin ­
  aufgehoben.
Dieser  Vertrag  wurde  von  dem  Ersteher  angefochten.
Im  Verlauf  des  Prozesses  zog  jedoch  der  Ersteher  die  Anfechtungsklage ­
  zurück."  —
            
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