Full text: Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

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Anschein besteht, daß Liese Pfändungen zu 
unlauteren Zwecken vorgenommen sind/' 
27. Dresden: Zwangsvcrwalter L. schreibt: 
„Wer hier in Dresden mit der Führung von Zwangs- 
Verwaltungen beauftragt wurde, muß bestätigen, daß über 
die Mieten fast jedesmal verfügt ist, fei es durch Pfändung, 
sei es durch Abtretung." 
28. Düsseldorf: Zwangsverwaltcr M. schreibt: 
„Seit Januar 1912 habe ich 21 Grundstücke verwaltet. 
Davon waren in 7 Fällen über die Einnahmen nicht 
verfügt. In 2 Fällen handelte es sich um Neubauten. In 
weiteren 2 Fällen war in Form einer Zession über die 
Einnahmen verfügt. In 10 Fällen lag Nießbrauch vor. In 
diesen 10 Fällen lag eine Vollstreckungsklausel gegen die 
Nießbraucher nicht vor. Der Zwangsverwalter war daher 
nicht in der Lage, die Mieten zu erheben. Der Nießbrauch 
vertrag ist die in Düsseldorf für Schiebungen beliebteste 
Form." 
29. Düsseldorf: Zwangsverwalter L. schreibt: 
„In den meisten Fällen der Zwangsver 
waltung liegen Verfügungen über die 
Mieten vor. Besteht kein Nießbrauchrecht, dann findet 
man meistens Abtretungen und Pfändungen. Um das Recht 
des Zwangsverwalters, die bestehenden Mietverhältnisse 
durch Kündigung aufzulösen, zu hintertreiben, wird nun 
mehr dazu übergegangen, das ganze Grundstück zu ver 
mieten und die Mieten für ein halbes Jahr sich durch Aus 
stellen von Wechseln bezahlen zu lassen." 
30. Frankfurt a. M.: Zwangsverwalter Kanzleirat Sch. 
schreibt: 
„Anbei übermittle ich Ihnen folgende Aufstellung über 
die in den Jahren 1902—1908 von mir geführten Zwangs 
verwaltungen: 
Jahrgang 
Zahl 
der angeordneten 
Zwaugsverwaltungen 
Vorausverfügungeil seitens des 
Schuldners über die Mieten 
durch Zession, Voranseinziehung 
und Verpfandung, bezw. 
Pfändungen. 
1902 
48 
14 
1903 
49 
18 
1904 
60 
34 
1905 
114 
63 
1906 
109 
62 
1907 
115 
62 
1908 
69 
46
	        
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