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Anschein besteht, daß Liese Pfändungen zu
unlauteren Zwecken vorgenommen sind/'
27. Dresden: Zwangsvcrwalter L. schreibt:
„Wer hier in Dresden mit der Führung von Zwangs-
Verwaltungen beauftragt wurde, muß bestätigen, daß über
die Mieten fast jedesmal verfügt ist, fei es durch Pfändung,
sei es durch Abtretung."
28. Düsseldorf: Zwangsverwaltcr M. schreibt:
„Seit Januar 1912 habe ich 21 Grundstücke verwaltet.
Davon waren in 7 Fällen über die Einnahmen nicht
verfügt. In 2 Fällen handelte es sich um Neubauten. In
weiteren 2 Fällen war in Form einer Zession über die
Einnahmen verfügt. In 10 Fällen lag Nießbrauch vor. In
diesen 10 Fällen lag eine Vollstreckungsklausel gegen die
Nießbraucher nicht vor. Der Zwangsverwalter war daher
nicht in der Lage, die Mieten zu erheben. Der Nießbrauch
vertrag ist die in Düsseldorf für Schiebungen beliebteste
Form."
29. Düsseldorf: Zwangsverwalter L. schreibt:
„In den meisten Fällen der Zwangsver
waltung liegen Verfügungen über die
Mieten vor. Besteht kein Nießbrauchrecht, dann findet
man meistens Abtretungen und Pfändungen. Um das Recht
des Zwangsverwalters, die bestehenden Mietverhältnisse
durch Kündigung aufzulösen, zu hintertreiben, wird nun
mehr dazu übergegangen, das ganze Grundstück zu ver
mieten und die Mieten für ein halbes Jahr sich durch Aus
stellen von Wechseln bezahlen zu lassen."
30. Frankfurt a. M.: Zwangsverwalter Kanzleirat Sch.
schreibt:
„Anbei übermittle ich Ihnen folgende Aufstellung über
die in den Jahren 1902—1908 von mir geführten Zwangs
verwaltungen:
Jahrgang
Zahl
der angeordneten
Zwaugsverwaltungen
Vorausverfügungeil seitens des
Schuldners über die Mieten
durch Zession, Voranseinziehung
und Verpfandung, bezw.
Pfändungen.
1902
48
14
1903
49
18
1904
60
34
1905
114
63
1906
109
62
1907
115
62
1908
69
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