4!
36. Halle a. Zwangsverwalter D. schreibt:
„Ich besorgte etwa 100 Verwaltungen. Verfügungen
lagen in 80 Proz. aller Falle vor; besonders häufig sind die
seit der Entscheidung des Reichsgerichts von 1906."
87. Hannover: Zwangsverwaltcr H. schreibt:
„Ich kann bestätigen, daß Zessionen und Pfändungen
der Mieten verhältnismäßig oft vorkommen und daß da
durch Schaden entsteht. Es liegt unzweifelhaft im Interesse
der Ordnung und Gerechtigkeit, daß der Schütz der Hypo
thekengläubiger ein besserer — sicherer — wird."
38. Karlsruhe: Zwangsverwalter Rechtsanwalt G.
schreibt:
„Ich kann über meine Erfahrungen, welche ich während
Uleiner Tätigkeit als Zwangsverwalter im Laufe dreier
Jahre gemacht habe. genaue zahlenmäßige Angaben nicht
machen, da ich meine diesbezüglichen Handakten dem Voll
streckungsgericht abgegeben habe. Soviel kann ich aber be
stimmt angeben, daß fast in allen Fällen mit verschwindend
wenig Ausnahmen die Mietzinsen zediert oder verpfändet
waren."
39. Karlsruhe: Zwangsverwaltcr Rechtsanwalt St.
schreibt:
„In den vrw mir bisher geführten Zwangsverwal-
tungen (etwa. 30 an der Zahl) lag in keinem Falle eine
fingierte Abtretung oder Pfändung der Mietzinsen vor.
Dagegen waren in den weitaus meisten Fällen die
Mieten von Nichthypothekengläubigern gepfändet. Da auch
durch diese an sich unanfechtbaren Pfändungen das Recht
des Hypothekengläubigers und namentlich der an späterer
Stelle stehenden Hypothekare auf Befriedigung durch die
Einnahmen aus dem beliehenen Grundstück in hohem Maße
beeinträchtigt wird. sollte bei einer Gesetzesänderung dieser
Normalfall der eiilwandfreien Pfändung in erster Linie
beriicksichtigt werden.
Der gerade nicht voir besonderem Verständnis für die
Lage der Hypothekare zeugenden Entscheidung des Reichs
gerichts von 1906 folgen die hiesigen Vollstreckungsgerichte
nicht."
40. Köln: Zwangsverwalter W. schreibt:
„Die Zahl der von mir seit Jahren geführten Zwangs-
verwaltuilgen betrug 1907 155 Stück. 1908 91 Stück. 1909
167 Stück, 1910 133 Stück. 1911 88 Stück, 1912 bis heute
86 Stück. Fast in sämtlichen Fällen waren die Mieten, sei
es durch Nießbrauch. Zessionen oder Pfändungen, durch