Full text : Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

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36.  Halle  a.  Zwangsverwalter  D.  schreibt:
„Ich  besorgte  etwa  100  Verwaltungen.  Verfügungen
lagen  in  80  Proz.  aller  Falle  vor;  besonders  häufig  sind  die
seit  der  Entscheidung  des  Reichsgerichts  von  1906."
87.  Hannover:  Zwangsverwaltcr  H.  schreibt:
„Ich  kann  bestätigen,  daß  Zessionen  und  Pfändungen
der  Mieten  verhältnismäßig  oft  vorkommen  und  daß  dadurch ­
  Schaden  entsteht.  Es  liegt  unzweifelhaft  im  Interesse
der  Ordnung  und  Gerechtigkeit,  daß  der  Schütz  der  Hypothekengläubiger ­
  ein  besserer  —  sicherer  —  wird."
38.  Karlsruhe:  Zwangsverwalter  Rechtsanwalt  G.
schreibt:
„Ich  kann  über  meine  Erfahrungen,  welche  ich  während
Uleiner  Tätigkeit  als  Zwangsverwalter  im  Laufe  dreier
Jahre  gemacht  habe.  genaue  zahlenmäßige  Angaben  nicht
machen,  da  ich  meine  diesbezüglichen  Handakten  dem  Vollstreckungsgericht ­
  abgegeben  habe.  Soviel  kann  ich  aber  bestimmt ­
  angeben,  daß  fast  in  allen  Fällen  mit  verschwindend
wenig  Ausnahmen  die  Mietzinsen  zediert  oder  verpfändet
waren."
39.  Karlsruhe:  Zwangsverwaltcr  Rechtsanwalt  St.
schreibt:
„In  den  vrw  mir  bisher  geführten  Zwangsverwaltungen
  (etwa.  30  an  der  Zahl)  lag  in  keinem  Falle  eine
fingierte  Abtretung  oder  Pfändung  der  Mietzinsen  vor.
Dagegen  waren  in  den  weitaus  meisten  Fällen  die
Mieten  von  Nichthypothekengläubigern  gepfändet.  Da  auch
durch  diese  an  sich  unanfechtbaren  Pfändungen  das  Recht
des  Hypothekengläubigers  und  namentlich  der  an  späterer
Stelle  stehenden  Hypothekare  auf  Befriedigung  durch  die
Einnahmen  aus  dem  beliehenen  Grundstück  in  hohem  Maße
beeinträchtigt  wird.  sollte  bei  einer  Gesetzesänderung  dieser
Normalfall  der  eiilwandfreien  Pfändung  in  erster  Linie
beriicksichtigt  werden.
Der  gerade  nicht  voir  besonderem  Verständnis  für  die
Lage  der  Hypothekare  zeugenden  Entscheidung  des  Reichsgerichts ­
  von  1906  folgen  die  hiesigen  Vollstreckungsgerichte
nicht."
40.  Köln:  Zwangsverwalter  W.  schreibt:
„Die  Zahl  der  von  mir  seit  Jahren  geführten  Zwangsverwaltuilgen
  betrug  1907  155  Stück.  1908  91  Stück.  1909
167  Stück,  1910  133  Stück.  1911  88  Stück,  1912  bis  heute
86  Stück.  Fast  in  sämtlichen  Fällen  waren  die  Mieten,  sei
es  durch  Nießbrauch.  Zessionen  oder  Pfändungen,  durch
            
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