Full text: Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

Nichthypothekengläubiger in Anspruch genommen. Aus 
nahmen kamen nur vor bei Unkenntnis oder Ueberrumpe- 
lung der Schuldner." 
41. Leipzig: Sparkassendirektor und Zwangsverwalter 
B. schreibt: 
„Nach sorgfältiger Durchsicht meiner Zwangsverwal 
tungsakten teile ich Ihnen mit, daß ich 56 Verwaltungen 
geführt habe. Es lagen dabei in 41 (gleich 73,2 Proz.) 
Fällen Verfügungen über die Mieten vor. 
Bemerkt sei noch, daß in 4 von den 16 Fällen, wo weder 
Pfändung noch Abtretung vorlag, nach kurzer Zeit das 
Verfahren wieder aufgehoben worden ist, so daß man mit 
Recht (meines Erachtens) bei der Zusammenstellung diese 
nicht mit aufzuführen brauchtei gewissenhafterweise habe 
ich es aber getan. 
In letzteren: Falle würde sich vorerwähnter Prozentsatz 
wesentlich, und zwar auf 80,3 erhöhen." 
42. Leipzig: Zwangsvcrwalter G. schreibt: 
„Bei den von mir geführten Zwangsverwaltungen sind 
in wenigstens 50 Proz. aller Fälle die Mieten abgetreten 
oder gepfändet. Eine genaue Statistik kann ich Ihnen zu 
meinem Bedauern deshalb nicht geben, weil die Situation 
von Jahr zu Jahr wenigstens in den mir vorgelegten Fällen 
schwankt. Ich glaube aber sagen zu können, daß der an- > 
genommene Prozentsatz das Mindestmaß für alle Fälle ist, 
in denen Pfändungen oder Mietzinsabtretungen Vorlagen." 
43. Licgnitz: Zwangsverwaltcr H. schreibt: 
„Daß Mietsp f ändung e n von seiten dritter, 
nicht zu den Hypothekengläubigern gehörender Gläubiger 
auch hier sehr o f t v o r k o m m e n , i st T a t s a ch e, und 
man kann es, solange die Gesetzgebung es nicht hindert, 
keinem Gläubiger verargen, wenn er auf diesem verhältnis- 
mäßig bequemeren Wege, bei dem er auch außerdem im 
Konkursfalle viel weniger mit der Gefahr einer Anfechtung 
zu rechnen hat, zu seinem Gelde zu kommen versucht." 
44. Magdeburg: Vereidigter Gerichts. Zwangsver 
walter W. schreibt: 
„Ich habe iin Jahre 1912 22 Zwangsverwaltungen 
geführt. Verfügungen über die Mieten lagen i» 
18 Fällen, vor." 
45. Magdeburg: Vereidigter Zwangsverwalter Sch. 
schreibt: 
„Ich bin seit ungefähr 15 Jahren hier als Zwangsver 
walter tätig. Während dieser Zeit habe ich feststellen müssen,
	        
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