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dieser Aufgabe wird überall um so mehr fortschreiten, je mehr in der Statistik
der Regierungs-Bezirke Anhalt und Vorbild dafür gegeben werden.
C.
Die Lokal-Statistik endlich ist, was sowohl das Bedürfnis, als auch die Mög
lichkeit derselben betrifft, durchaus von der Besonderheit der örtlichenVerhältnisse
abhängig und läßt sich in keiner Weise unter ein allgemeines Gesetz und Maß
stellen. Je allgemeiner übrigens die Vorstände der Städte, Ämter und Bürger
meistereien sich gedrungen fühlen, ihren Eingesessenen über den Gang der Ver
waltung und die Lage des ganzen öffentlichen Lebens zeitweise Bericht zu er
statten, desto mehr werden schon auf diesem Wege die ortsstatistischen Nachrichten
an das Licht treten und zu allgemeiner Beachtung und Benutzung, Prüfung und
Berichtigung gelangen.
Alle diese Veröffentlichungen in ihrer verschiedenen Abgrenzung und Ab
stufung möglichst zu fördern, sei es durch eigene Arbeiten, sei es durch Anregung,
Leitung und Unterstützung fremder Tätigkeit, wird das statistische Dezernat als
seine besondere Obliegenheit aufzufassen haben.
6. Eine den vorstehenden Andeutungen entsprechende, erfolgreiche Be
arbeitung des statistischen Dezernats ist wesentlich davon abhängig, daß das
damit betraute Regierungs-Mitglied mit einer guten staats- und volkswirtschaft
lichen Bildung ausgerüstet ist, die Zustände des Regierungs-Bezirks möglichst
aus eigener Anschauung und möglichst genau kennt, und endlich Neigung, Ver
ständnis und Geschick für die Aufgaben der Statistik besitzt.
Diese Bedingungen sind bei der Auswahl des Dezernenten sorgfältig ins
Auge zu fassen.
Da, wie oben gedacht, die Bekanntschaft mit den Zuständen des Landes
teils unentbehrlich, da es ferner für die wirksame Prüfung der statistischen Auf
nahmen unerläßlich ist, auf die früheren Tabellen usw. zurückzugehen und eindrin
gende Vergleiche mit denselben anzustellen, und da so manche Mängel und deren
Berichtigung nicht aktenmäßig festgestellt werden mögen, eben deshalb aber die
persönliche Geschäftserfahrung einen sehr wichtigen Träger dieses Dezernats bildet,
so ergibt es sich als notwendig, die Tradition in demselben nach Möglichkeit zu er
halten, und daher einen Wechsel nicht bloß in der Person des Dezernenten, sondern
auch in dem ihm zugewiesenen Subalternen-Personale tunlichst zu vermeiden.
Berlin, den 22. Februar 1862.
Der Finanzminister. Der Minister des Innern,
v. P a t o w. Graf v. Schwerin.
Anlage XIV.
Zirkular-Erlaß an sämtliche Königliche Regierungen, mit der Anleitung über den
Inhalt und die Form der Kreis-Statistik, vom 27. Juni 1862.
(Ministerialblatt für die gesamte innere Verwaltung, 23. Jahrg., 1862, Seite 230 ff.)
Nachdem die Erstattung periodischer Berichte über die Statistik der Kreise
und deren Verwaltung zuerst mittelst Verfügung vom 2. September 1838 (Annal.
S. 539) allgemein empfohlen, dann durch die Verfügung vom n. April 1859 (Minist.
Bl. S. 128) in Erinnerung gebracht war, sind diese Berichte auch in der „Anleitung