Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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dieser  Aufgabe  wird  überall  um  so  mehr  fortschreiten,  je  mehr  in  der  Statistik
der  Regierungs-Bezirke  Anhalt  und  Vorbild  dafür  gegeben  werden.
C.
Die  Lokal-Statistik  endlich  ist,  was  sowohl  das  Bedürfnis,  als  auch  die  Möglichkeit ­
  derselben  betrifft,  durchaus  von  der  Besonderheit  der  örtlichenVerhältnisse
abhängig  und  läßt  sich  in  keiner  Weise  unter  ein  allgemeines  Gesetz  und  Maß
stellen.  Je  allgemeiner  übrigens  die  Vorstände  der  Städte,  Ämter  und  Bürgermeistereien ­
  sich  gedrungen  fühlen,  ihren  Eingesessenen  über  den  Gang  der  Verwaltung ­
  und  die  Lage  des  ganzen  öffentlichen  Lebens  zeitweise  Bericht  zu  erstatten, ­
  desto  mehr  werden  schon  auf  diesem  Wege  die  ortsstatistischen  Nachrichten
an  das  Licht  treten  und  zu  allgemeiner  Beachtung  und  Benutzung,  Prüfung  und
Berichtigung  gelangen.
Alle  diese  Veröffentlichungen  in  ihrer  verschiedenen  Abgrenzung  und  Abstufung ­
  möglichst  zu  fördern,  sei  es  durch  eigene  Arbeiten,  sei  es  durch  Anregung,
Leitung  und  Unterstützung  fremder  Tätigkeit,  wird  das  statistische  Dezernat  als
seine  besondere  Obliegenheit  aufzufassen  haben.
6.  Eine  den  vorstehenden  Andeutungen  entsprechende,  erfolgreiche  Bearbeitung ­
  des  statistischen  Dezernats  ist  wesentlich  davon  abhängig,  daß  das
damit  betraute  Regierungs-Mitglied  mit  einer  guten  staats-  und  volkswirtschaftlichen ­
  Bildung  ausgerüstet  ist,  die  Zustände  des  Regierungs-Bezirks  möglichst
aus  eigener  Anschauung  und  möglichst  genau  kennt,  und  endlich  Neigung,  Verständnis ­
  und  Geschick  für  die  Aufgaben  der  Statistik  besitzt.
Diese  Bedingungen  sind  bei  der  Auswahl  des  Dezernenten  sorgfältig  ins
Auge  zu  fassen.
Da,  wie  oben  gedacht,  die  Bekanntschaft  mit  den  Zuständen  des  Landes
teils  unentbehrlich,  da  es  ferner  für  die  wirksame  Prüfung  der  statistischen  Aufnahmen ­
  unerläßlich  ist,  auf  die  früheren  Tabellen  usw.  zurückzugehen  und  eindringende ­
  Vergleiche  mit  denselben  anzustellen,  und  da  so  manche  Mängel  und  deren
Berichtigung  nicht  aktenmäßig  festgestellt  werden  mögen,  eben  deshalb  aber  die
persönliche  Geschäftserfahrung  einen  sehr  wichtigen  Träger  dieses  Dezernats  bildet,
so  ergibt  es  sich  als  notwendig,  die  Tradition  in  demselben  nach  Möglichkeit  zu  erhalten, ­
  und  daher  einen  Wechsel  nicht  bloß  in  der  Person  des  Dezernenten,  sondern
auch  in  dem  ihm  zugewiesenen  Subalternen-Personale  tunlichst  zu  vermeiden.
Berlin,  den  22.  Februar  1862.
Der  Finanzminister.  Der  Minister  des  Innern,
v.  P  a  t  o  w.  Graf  v.  Schwerin.

Anlage  XIV.
Zirkular-Erlaß  an  sämtliche  Königliche  Regierungen,  mit  der  Anleitung  über  den
Inhalt  und  die  Form  der  Kreis-Statistik,  vom  27.  Juni  1862.
(Ministerialblatt  für  die  gesamte  innere  Verwaltung,  23.  Jahrg.,  1862,  Seite  230  ff.)
Nachdem  die  Erstattung  periodischer  Berichte  über  die  Statistik  der  Kreise
und  deren  Verwaltung  zuerst  mittelst  Verfügung  vom  2.  September  1838  (Annal.
S.  539)  allgemein  empfohlen,  dann  durch  die  Verfügung  vom  n.  April  1859  (Minist.
Bl.  S.  128)  in  Erinnerung  gebracht  war,  sind  diese  Berichte  auch  in  der  „Anleitung
            
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