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berei bewegt sich hier innerhalb des allgemeinen Rahmens der Frauen
arbeit im Gewerbe überhaupt, und so kommt sie in der eigentlichen Gerberei
kaum mehr vor; dagegen finden Frauen in Nebenbetrieben der Gerberei
eine, wenn auch nicht große Verwendung; die Wolltrocknerinnen z. B.
bei der Aufarbeitung der Gerberwolle wie auch die Büglerinnen zum
Glanzieren fertiger Felle sind Beispiele von Frauenarbeit; auch die Ent-
löhnung bewegt sich innerhalb des allgemeinen Rahmens; von einem
Stundenlohn von 12 Pfennig anfangs der 90 er Jahre stiegen sie auf
24 Pfennige, was einem Wochenlohn von etwa 12,50 Mark entspricht.
Ihre Arbeitszeit beträgt gewöhnlich 9 Stunden, Samstags 8 Stunden.
Die A r b e i t s z e i t für die männlichen Arbeiter bewegt sich ebenfalls
innerhalb der allgemeinen Grenzen. Sie wird vom Verband der Leder
arbeiter in dem für alle Gewerbe gültigen Sinne mit den üblichen
Kampfmitteln gekürzt, und in dem gleichen Verhältnis sucht man den
Lohn in die Höhe zu treiben, wobei abwechselnd ein immer höherer
Zeitlohn und Stücklohn gefordert wird. Arbeitszeit und Arbeits
verhältnisse fallen so wenig aus dem Gesamtbilde heraus, daß ein
bloßer Hinweis auf dieselben der Vollständigkeit dieser Arbeit Ge
nüge leistet.
Noch ein Wort über die Sonntagsarbeit, welche speziell für die
Sämischgerbereien in Betracht kommt. Der Bundesrat hat die Sonn
tagsarbeit unter den Bedingungen des § 105 c der Gewerbeordnung
für das Bleichen des Sämischleders in der Sonne gestattet. Auf eine
an alle Sämischledergerber gerichtete Rundfrage über die Notwendigkeit
der Sonntagsarbeit haben einzelne derselben unter der Motivierung,
daß das in Betracht kommende Leder weit weniger als früher produ
ziert wird, schon 1906 gegen die Aufhebung der Ausnahmebestimmungen
für das Bleichen des Sämischen Leders nichts einzuwenden, andere da
gegen, welche dieses Leder noch produzieren, erachten die Aufrecht
erhaltung der bisherigen Bestimmungen als notwendig *). Die Sonntags
arbeit ist indes von geringer Bedeutung für die Sämischgerberei im
Vergleich zur Lacklederindustrie, für deren Betrieb Sonntagsruhe-Aus
nahmebestimmungen unerläßlich sind.
') Ledermarkt 1906, Nr. 66, S. 12.