Full text: Die Entwicklung der Weißgerberei

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berei bewegt sich hier innerhalb des allgemeinen Rahmens der Frauen 
arbeit im Gewerbe überhaupt, und so kommt sie in der eigentlichen Gerberei 
kaum mehr vor; dagegen finden Frauen in Nebenbetrieben der Gerberei 
eine, wenn auch nicht große Verwendung; die Wolltrocknerinnen z. B. 
bei der Aufarbeitung der Gerberwolle wie auch die Büglerinnen zum 
Glanzieren fertiger Felle sind Beispiele von Frauenarbeit; auch die Ent- 
löhnung bewegt sich innerhalb des allgemeinen Rahmens; von einem 
Stundenlohn von 12 Pfennig anfangs der 90 er Jahre stiegen sie auf 
24 Pfennige, was einem Wochenlohn von etwa 12,50 Mark entspricht. 
Ihre Arbeitszeit beträgt gewöhnlich 9 Stunden, Samstags 8 Stunden. 
Die A r b e i t s z e i t für die männlichen Arbeiter bewegt sich ebenfalls 
innerhalb der allgemeinen Grenzen. Sie wird vom Verband der Leder 
arbeiter in dem für alle Gewerbe gültigen Sinne mit den üblichen 
Kampfmitteln gekürzt, und in dem gleichen Verhältnis sucht man den 
Lohn in die Höhe zu treiben, wobei abwechselnd ein immer höherer 
Zeitlohn und Stücklohn gefordert wird. Arbeitszeit und Arbeits 
verhältnisse fallen so wenig aus dem Gesamtbilde heraus, daß ein 
bloßer Hinweis auf dieselben der Vollständigkeit dieser Arbeit Ge 
nüge leistet. 
Noch ein Wort über die Sonntagsarbeit, welche speziell für die 
Sämischgerbereien in Betracht kommt. Der Bundesrat hat die Sonn 
tagsarbeit unter den Bedingungen des § 105 c der Gewerbeordnung 
für das Bleichen des Sämischleders in der Sonne gestattet. Auf eine 
an alle Sämischledergerber gerichtete Rundfrage über die Notwendigkeit 
der Sonntagsarbeit haben einzelne derselben unter der Motivierung, 
daß das in Betracht kommende Leder weit weniger als früher produ 
ziert wird, schon 1906 gegen die Aufhebung der Ausnahmebestimmungen 
für das Bleichen des Sämischen Leders nichts einzuwenden, andere da 
gegen, welche dieses Leder noch produzieren, erachten die Aufrecht 
erhaltung der bisherigen Bestimmungen als notwendig *). Die Sonntags 
arbeit ist indes von geringer Bedeutung für die Sämischgerberei im 
Vergleich zur Lacklederindustrie, für deren Betrieb Sonntagsruhe-Aus 
nahmebestimmungen unerläßlich sind. 
') Ledermarkt 1906, Nr. 66, S. 12.
	        
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