Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN 
4083 
Die Wochenhilfe umfasst : 
1. freie Hebammenhilfe, die Verpflegungskosten jedoch nicht einge- 
schlossen; die Ausgaben für die Hebammenhilfe werden durch die 
Kassen nach einem Tarif erstattet ; 
ein Wochengeld in Höhe des Krankengeldes für die Dauer von 
2 Wochen vor und 6 Wochen nach der Entbindung; die Frauen, 
die keinen Lohn beziehen. oder deren Einkommen 100 Kronen nicht 
übersteigt, erhalten eine einmalige Abfindung von 30 Kronen 
(Art. 16, 1, A d). 
„An Stelle der Regelleistungen kann die Kasse auch freie Kur und Ver- 
Pflegung in einem Wöchnerinnenheim gewähren (Art. 18, 1, Abs. 2). 
Lehnt eine Schwangere ohne triftigen Grund. ihre Pflege in einem 
Wöchnerinnenheim ab, so kann die Kasse den Bezug des Wochengeldes 
“stellen (Art. 18, 2, Abs. 2). 
. Die Satzungen der Distriktskrankenkasse können bestimmen, dass 
die freie Hebammenhilfe auch die Beköstigung der Hebamme in sich 
schliesst, (Art. 16, B 2). Ist während des Aufenthalts einer Wöchnerin 
N einem Wöchnerinnenheim der Bezug des Wochengeldes eingestellt, 
zn kann die Kasse das Wochengeld bis zur Hälfte den zu Hause verbliebenen 
Familienangehörigen auszahlen, damit sie sich an Stelle der Wöchnerin 
die nötige Hilfe für die häuslichen Arbeiten beschaffen können (Art. 18, 4). 
Familienwochenhilfe 
Die Versicherten, die während mindestens 10 Monaten unmittelbar 
n Or der Entbindung ihrer Frau einer Krankenkasse als Mitglieder angehört 
laben, haben Anspruch auf Familienwochenhilfe (Art, 16, B). Diese Lei- 
gang umfasst Hebammenhilfe (die Kosten der Verpflegung nicht inbegriffen) 
ur die Ehefrau, die nicht selbst Mitglied der Kasse ist, ebenso einen ein- 
geeligen Beitrag zu den Entbindungskosten in Höhe von 30 Kronen. An 
Kelle der Wochenleistungen in Geld für die Frauen der Versicherten 
denen freie Kur und Verpflegung in einem Wöchnerinnenheim treten; 
en Aufenthalt in dem Wöchnerinnenheim darf aber 14 Tage nicht über- 
°Areiten (Art. 18. 1 und Art. 19. 5. Abs. 2). 
Durchführungsergebnisse 
, Zahl der entschädigten Entbindungsfälle 
Die umstehende Tabelle gibt die absolute und relative Zahl der 
Schädieten Entbindungsfälle. 
ZAHL DER ENTSCHÄDIGTEN ENTBINDUNGSFÄLLE 
Jahr 
1917 
1919 
1920 
1921 
1922 
1923 
"99 
Gesamtzahl der Entbindungen 
20.216 
22.550 
28.647 
27.228 
28.036 
28,549 
27.687 
Entbindungsfälle 
auf je 1000 Versicherte 
42,70 
41,52 
51,28 
A997 
"GG 35 
dan 
Di Aufwand für Wochenhilfe 
Mitglic a stehende Tabelle gibt den gesamten und den auf ein Kassen- 
in dem fallenden Aufwand für Wochenhilfe sowie das Verhältnis an, 
dieser Aufwand zu den Gesamtkosten der Leistungen steht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.