404
Jahr
917
918
1919
‘920
921
1922
923
‚9924
ZWEITER TEIL
AUFWAND FÜR WOCHENHILFE
Aufwand
für Wochenhilfe
(in Kronen}
Durchschnittlicher Aufwand
auf ein Kassenmitglied
fin Kronen}
Anteil am
Gesamtaufwand
für Leistungen
927.85€E
1.185.671
1.313.550
1.819.707
‚874.670
„940.200
1.860.246
L.803.383
97
29
42
26
49
7,0
5,1
1,2
5,4
5,3
4,8
5,3
5.0
AA
791
® 4
Die Statistik der norwegischen Distriktskrankenkassen gibt auch Aufachluss
über die gesamten und die auf ein Kassenmitglied entfallenden Kosten
:ür Sachleistungen, die als Wochenunterstützung gewährt werden.
4+ESAMTER UND AUF EIN KASSENMITGLIED ENTFALLENDER AUFWAND FÜR
VERSCHIEDENE ARTEN VON WOCHENLEISTUNGEN
(in norwegischen Kronen}
Jahr
‚917
918
919
1920 |
‚921
‚922
‚923
1994
Pflege in Wöchnerinnenheimen
Gesamt -
aufwand
Aufwand
für das
äUnzelne
Titelier
22.768
30.060
36.210
75.508
94.294
‚18.082
124.475
129.874
),05
3,07
4,06
0,3
17
D,20
0,22
0.283
Honorar für ' Fahrtkosten für’ Kosten für eine
Hebammen Hebammen Wochenpflegerin
Gesamt -
aufwand
Auf- Aufwand
wand
(ür das Krane für das | Gesamt -
inzelne !Sufwand Iingelne! Aufwand
Titgliend Mitglied
Aufwand
für das
einzelne
Mitglied
275.445
366.385
428.237
617.009
365.668
394.415
694.115
678 085
0,59 799
0,71 2.039
0,79 2.228
1,10 3.230
1,22 5.226
1,22 1 5,052
1,20 | 7.300
1.16 14.756
0,01
0,01
0,07
0,01
0.01
4,217
7.118
9.611
10.015
5.479
12,779
14.199
= 9 949
0,01
0,01
0,03
0,01
0,01
0,02
0,02
002
ÖSTERREICH
Gesetzgebung
GESETZ voM 30, MÄRrz 1888
IN DER FASSUNG DER VERORDNUNG VOM 20. NOvEMBER 1922
Wochenhäilfe .
Für die Erwerbung des Anspruchs auf die Wochenleistungen ist ein®
Wartezeit nicht vorgeschrieben. Die Kassensatzungen können aber bestim”
men, dass diese Leistungen nur solchen Wöchnerinnen gewährt werden,
welche innerhalb ‚der letzten 12 Monate, die dem Tag der Entbindung
vorhergehen, wenigstens 6 Monate hindurch in einer versicherungspflich-;igen
Beschäftigung gestanden haben ($ 9 6).
Die gesetzlichen Leistungen umfassen mindestens :
7} Sachleistungen ; sie schliessen in sich geburtsärztliche. Hilfe oder
Hebammenbeistand sowie die notwendigen Arzneien und sonstigen
Heilmittel: