Full text: Der Pommersche Landbund

verlieren, nicht die kleinen Schwierigkeiten beim Zustandekommen von 
Tarifverträgen vorzubringen. Das kennen wir im allgemeinen. Wir 
wissen, daß die Schwierigkeiten nicht abreißen. Aber wir wollen die Ur 
sache ergründen, um auf die Mittel und Wege zu kommen, ivic dem abzu 
helfen ist. 
Wir wollen, daß die Regierung bei dieser Gelegenheit erfährt, wie die 
Dinge stehen. In diesem Sinne wollen wir unsere Verhandlungen heute 
auffassen. 
Vors. Schmidt teilt mit, daß noch 18 Redner gemeldet sind; die 
Redezeit wird auf fünf Minuten beschränkt. 
S ch m o r l - Dramburg: Aus dem Kreise Dramburg ist der Gedanke aus 
gegangen, den Landbund zu gründen. Namhafte Adelige sind die Führer. 
Unsere Pflicht muß fein, daß die Auflösung der Gutsbezirke recht bald in die 
Wege geleitet wird. Dadurch werden verschiedene Amtsvorsteher usw. ver 
schwinden, auch mancher Landrat. Die Leute, die sich nicht voll und ganz auf 
den Boden der Regierung stellen. Tritt ihren sämtlichen Geheimräten, müssen 
verschwinden. 
Segebrecht - Anklam: Wie die Sache int Kreise Anklam gegangen ist, 
haben wir dem Verbandsvorstand schon schriftlich mitgeteilt. Ich will nur kurz 
erwähnen, daß wir dem Pommerschen Landbund nicht mit Generalstreik 
gedroht haben. Der Brief, den ich ihm geschrieben habe, liegt vor und 
ich stello fest, daß man in einem höflicheren Ton wohl eine so unangenehme 
Angelegenheit nicht mitteilen kann. Es erfolgte darauf eine kurze Ab 
lehnung: 
„Wir lehnen cs ab, auf die in Frage kommenden Arbeitgeber einen 
Druck auszuüben — was ich gar nicht verlangt hatte — behufs Ein 
stellung der entlassenen Arbeiter. Bevor nicht ihre Drohung mit den, 
Generalstreik bedingungslos zurückgenommen ist, lehnen wir jede weitere 
Verhandlung ab." 
Hiermit glaube ich nachgewiesen zu haben, daß diese Drohung meinerseits 
nicht ausgesprochen worden ist. 
Nun zu einer anderen Sache. Wir haben heute schon viel von den 
Verhältnissen in Pommern gehört, für uns kann es sich nur darum han 
deln, wie wir Mittel und Wege finden, in Zukunft ähnliche Verhältnisse 
zu beseitigen. Da ist. maßgebend für uns eine Aenderung der gesetzlichen 
Bestimmungen. (Sehr richtig!) Wir müssen ausgehen von der Verord 
nung über die Einstellung und Entlassung von Arbeitern während der 
Zeit der Demobilmachung vom 3. September. In § 14 wird verlangt, 
daß sich die Arbeitgeber mit dem Arbeiterausschuß ins Benehmen zu setzen 
haben, wenn sie Arbeiter entlassen wollen. Diese Verfügung hat für unsere 
Landarbeiter die allerübelsten Folgen gehabt. (Sehr richtig!) Die feu 
dalen Arbeitgeber denken gar nicht daran, sich mit den Arbeitnehmern oder 
Arbeiterausschüssen ins Benehmen zu setzen. Das widerspricht ihrer Auf 
fassung von Ehre und Macht. Deshalb umgehen sie diese Verfügung und 
haben eine Handhabe durch den 8 20 der Verordnung, worin es heißt: 
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Gründe einer Auflösung des 
Dienstverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist werden von 
diesen Vorschriften nicht berührt. Also wenn sie nicht zu kündigen brau 
chen, können sie auf der Stelle entlassen, ohne zu fragen. Da ist maßgebend 
für sie der § 16 der vorläufigen Landarbeits-Ordnung. Auf Grund dieses 
Paragraphen, der io dehnbar wie Kautschuk ist, entlassen sie die Arbeiter
	        
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