verlieren, nicht die kleinen Schwierigkeiten beim Zustandekommen von
Tarifverträgen vorzubringen. Das kennen wir im allgemeinen. Wir
wissen, daß die Schwierigkeiten nicht abreißen. Aber wir wollen die Ur
sache ergründen, um auf die Mittel und Wege zu kommen, ivic dem abzu
helfen ist.
Wir wollen, daß die Regierung bei dieser Gelegenheit erfährt, wie die
Dinge stehen. In diesem Sinne wollen wir unsere Verhandlungen heute
auffassen.
Vors. Schmidt teilt mit, daß noch 18 Redner gemeldet sind; die
Redezeit wird auf fünf Minuten beschränkt.
S ch m o r l - Dramburg: Aus dem Kreise Dramburg ist der Gedanke aus
gegangen, den Landbund zu gründen. Namhafte Adelige sind die Führer.
Unsere Pflicht muß fein, daß die Auflösung der Gutsbezirke recht bald in die
Wege geleitet wird. Dadurch werden verschiedene Amtsvorsteher usw. ver
schwinden, auch mancher Landrat. Die Leute, die sich nicht voll und ganz auf
den Boden der Regierung stellen. Tritt ihren sämtlichen Geheimräten, müssen
verschwinden.
Segebrecht - Anklam: Wie die Sache int Kreise Anklam gegangen ist,
haben wir dem Verbandsvorstand schon schriftlich mitgeteilt. Ich will nur kurz
erwähnen, daß wir dem Pommerschen Landbund nicht mit Generalstreik
gedroht haben. Der Brief, den ich ihm geschrieben habe, liegt vor und
ich stello fest, daß man in einem höflicheren Ton wohl eine so unangenehme
Angelegenheit nicht mitteilen kann. Es erfolgte darauf eine kurze Ab
lehnung:
„Wir lehnen cs ab, auf die in Frage kommenden Arbeitgeber einen
Druck auszuüben — was ich gar nicht verlangt hatte — behufs Ein
stellung der entlassenen Arbeiter. Bevor nicht ihre Drohung mit den,
Generalstreik bedingungslos zurückgenommen ist, lehnen wir jede weitere
Verhandlung ab."
Hiermit glaube ich nachgewiesen zu haben, daß diese Drohung meinerseits
nicht ausgesprochen worden ist.
Nun zu einer anderen Sache. Wir haben heute schon viel von den
Verhältnissen in Pommern gehört, für uns kann es sich nur darum han
deln, wie wir Mittel und Wege finden, in Zukunft ähnliche Verhältnisse
zu beseitigen. Da ist. maßgebend für uns eine Aenderung der gesetzlichen
Bestimmungen. (Sehr richtig!) Wir müssen ausgehen von der Verord
nung über die Einstellung und Entlassung von Arbeitern während der
Zeit der Demobilmachung vom 3. September. In § 14 wird verlangt,
daß sich die Arbeitgeber mit dem Arbeiterausschuß ins Benehmen zu setzen
haben, wenn sie Arbeiter entlassen wollen. Diese Verfügung hat für unsere
Landarbeiter die allerübelsten Folgen gehabt. (Sehr richtig!) Die feu
dalen Arbeitgeber denken gar nicht daran, sich mit den Arbeitnehmern oder
Arbeiterausschüssen ins Benehmen zu setzen. Das widerspricht ihrer Auf
fassung von Ehre und Macht. Deshalb umgehen sie diese Verfügung und
haben eine Handhabe durch den 8 20 der Verordnung, worin es heißt:
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Gründe einer Auflösung des
Dienstverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist werden von
diesen Vorschriften nicht berührt. Also wenn sie nicht zu kündigen brau
chen, können sie auf der Stelle entlassen, ohne zu fragen. Da ist maßgebend
für sie der § 16 der vorläufigen Landarbeits-Ordnung. Auf Grund dieses
Paragraphen, der io dehnbar wie Kautschuk ist, entlassen sie die Arbeiter