Full text : Der Pommersche Landbund

verlieren,  nicht  die  kleinen  Schwierigkeiten  beim  Zustandekommen  von
Tarifverträgen  vorzubringen.  Das  kennen  wir  im  allgemeinen.  Wir
wissen,  daß  die  Schwierigkeiten  nicht  abreißen.  Aber  wir  wollen  die  Ursache ­
  ergründen,  um  auf  die  Mittel  und  Wege  zu  kommen,  ivic  dem  abzuhelfen ­
  ist.
Wir  wollen,  daß  die  Regierung  bei  dieser  Gelegenheit  erfährt,  wie  die
Dinge  stehen.  In  diesem  Sinne  wollen  wir  unsere  Verhandlungen  heute
auffassen.
Vors.  Schmidt  teilt  mit,  daß  noch  18  Redner  gemeldet  sind;  die
Redezeit  wird  auf  fünf  Minuten  beschränkt.
S  ch  m  o  r  l  -  Dramburg:  Aus  dem  Kreise  Dramburg  ist  der  Gedanke  ausgegangen, ­
  den  Landbund  zu  gründen.  Namhafte  Adelige  sind  die  Führer.
Unsere  Pflicht  muß  fein,  daß  die  Auflösung  der  Gutsbezirke  recht  bald  in  die
Wege  geleitet  wird.  Dadurch  werden  verschiedene  Amtsvorsteher  usw.  verschwinden, ­
  auch  mancher  Landrat.  Die  Leute,  die  sich  nicht  voll  und  ganz  auf
den  Boden  der  Regierung  stellen.  Tritt  ihren  sämtlichen  Geheimräten,  müssen
verschwinden.
Segebrecht  -  Anklam:  Wie  die  Sache  int  Kreise  Anklam  gegangen  ist,
haben  wir  dem  Verbandsvorstand  schon  schriftlich  mitgeteilt.  Ich  will  nur  kurz
erwähnen,  daß  wir  dem  Pommerschen  Landbund  nicht  mit  Generalstreik
gedroht  haben.  Der  Brief,  den  ich  ihm  geschrieben  habe,  liegt  vor  und
ich  stello  fest,  daß  man  in  einem  höflicheren  Ton  wohl  eine  so  unangenehme
Angelegenheit  nicht  mitteilen  kann.  Es  erfolgte  darauf  eine  kurze  Ablehnung: ­

„Wir  lehnen  cs  ab,  auf  die  in  Frage  kommenden  Arbeitgeber  einen
Druck  auszuüben  —  was  ich  gar  nicht  verlangt  hatte  —  behufs  Einstellung ­
  der  entlassenen  Arbeiter.  Bevor  nicht  ihre  Drohung  mit  den,
Generalstreik  bedingungslos  zurückgenommen  ist,  lehnen  wir  jede  weitere
Verhandlung  ab."
Hiermit  glaube  ich  nachgewiesen  zu  haben,  daß  diese  Drohung  meinerseits
nicht  ausgesprochen  worden  ist.
Nun  zu  einer  anderen  Sache.  Wir  haben  heute  schon  viel  von  den
Verhältnissen  in  Pommern  gehört,  für  uns  kann  es  sich  nur  darum  handeln, ­
  wie  wir  Mittel  und  Wege  finden,  in  Zukunft  ähnliche  Verhältnisse
zu  beseitigen.  Da  ist.  maßgebend  für  uns  eine  Aenderung  der  gesetzlichen
Bestimmungen.  (Sehr  richtig!)  Wir  müssen  ausgehen  von  der  Verordnung ­
  über  die  Einstellung  und  Entlassung  von  Arbeitern  während  der
Zeit  der  Demobilmachung  vom  3.  September.  In  §  14  wird  verlangt,
daß  sich  die  Arbeitgeber  mit  dem  Arbeiterausschuß  ins  Benehmen  zu  setzen
haben,  wenn  sie  Arbeiter  entlassen  wollen.  Diese  Verfügung  hat  für  unsere
Landarbeiter  die  allerübelsten  Folgen  gehabt.  (Sehr  richtig!)  Die  feudalen ­
  Arbeitgeber  denken  gar  nicht  daran,  sich  mit  den  Arbeitnehmern  oder
Arbeiterausschüssen  ins  Benehmen  zu  setzen.  Das  widerspricht  ihrer  Auffassung ­
  von  Ehre  und  Macht.  Deshalb  umgehen  sie  diese  Verfügung  und
haben  eine  Handhabe  durch  den  8  20  der  Verordnung,  worin  es  heißt:
Die  gesetzlichen  Bestimmungen  über  die  Gründe  einer  Auflösung  des
Dienstverhältnisses  ohne  Einhaltung  einer  Kündigungsfrist  werden  von
diesen  Vorschriften  nicht  berührt.  Also  wenn  sie  nicht  zu  kündigen  brauchen, ­
  können  sie  auf  der  Stelle  entlassen,  ohne  zu  fragen.  Da  ist  maßgebend
für  sie  der  §  16  der  vorläufigen  Landarbeits-Ordnung.  Auf  Grund  dieses
Paragraphen,  der  io  dehnbar  wie  Kautschuk  ist,  entlassen  sie  die  Arbeiter
            
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