Full text: Der Pommersche Landbund

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dürfen Sie, wie gesagt, bis zum 1. April in Arbeit und Wohnung ver 
bleiben. Mit diesem Zeitpunkt hat aber unwiderruflich das Arbcitsver- 
hältnis ein Ende, und ist die Wohnung dann sofort zu räumen. Eine 
weitere Befristung hinsichtlich sowohl des Arbeitsverhältnisses als auch 
der Räumung ist ausgeschlossen. Hochachtungsvoll 
Der Iustizrat. (Unterschrift.) 
Kreis Randow. 
Durch Gutsbesitzer Böttcher, Rittergut W a r t i n , 5000 Morgen 
groß, wurden Arbeiter gekündigt und schikaniert durch Überweisung in 
schlechtere Wohnungen und Entziehung von Milch und anderem Deputat. 
Darunter sind Arbeiter, die schon acht und zehn Jahre auf dem Gut tätig sind. 
Trotz mehrmaliger Verhandlungen mit dem Schlichtungsausschuß ist keine 
Besserung eingetreten. 
Aus Gartz a. d. Oder laufen Berichte ein, daß gefangene Russen zur 
Arbeit herangezogen werden, obwohl genügend Arbeitslose^vorhanden sind. 
In A r m e n h c i d e befindet sich ein Gut der Stad: Stettin. Der 
dortige Verwalter Herguth versuchte die Arbeiter in den Landbund zu 
bringen und hat geäußert, bis zum Frühjahr werde er alle Arbeiter, die noch 
dem Deutschen Landarbeiter-Verband angehören, nacheinander rausschmeißen. 
Bezeichnend ist, daß auf dem Nachbargut Luisenhof, wo Herguth vorher war, 
seit dem Abschied dieses Herrn die größte Zufriedenheit zwischen Arbeitern 
und Gutsleitung vorhanden ist. 
Kreis Greifenhagen. 
Der Kollege E. N. schreibt uns aus L i e b e n o m : Auf dein Gut Liebe- 
now ist am l. Januar 1020 der Lohntarif, welcher zwischen Arbeitern und 
Gutsverwaltung am 1. Januar 1010 geschlossen wurde, abgelaufen. Die 
Arbeiter sind vorstellig geworden, und da ist ihnen einfach erklärt worden, 
sie, die Arbeiter, brauchen, nicht mehr Lohn, sie haben noch soviel übrig, daß 
sie 50 Pf. an den Landarbeiter-Perband zahlen können. Also es gibt eben 
nicht mehr. 
Schlimmer noch sieht es im Ort Liebeno w aus. Der von Vertretern 
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im August 1010 abgeschlossene Lohntarif 
wird von keinem Arbeitgeber eingehalten. -- Meine Tochter hat bei dem 
Bauernhofsbesitzer I. Tühns gedient. Da es ihr nicht mehr gefallen hat, 
ist sie am l. Januar >020 andyrweiiio in Dienst gegangen. Die Folge da 
von ist. daß ich die Hälfte meiner Wohnung, also die Küche, die zu gleicher 
Zeit Wohnrau!» für meinen kranken IKsährtgen srohn ist, welcher linksseitig 
gelähmt ist, räumen soll. Es soll angeblich eine Flüchtliin sfamilie dort 
untergebracht werden, trotzdem andere Wohnungen im Ort vorhanden sind. 
Ferner sind auf den Gütern Lieben o w und H e i n r i cf) s ö o r f die 
Arbeiter von der Gutsverwaltung im Landbund angemeldet. Die Arbeiter 
dringen darauf, dort auszutreten. Die Arbeiterausschüsse auf beiden Gütern 
sind von der Gutsverwaltung selbst vorgeschlagen und gewählt worden, 
natürlich ist kein organisierter Arbeiter dabei. 
Auf dem Gut K a r n i tz , Besitzer Frau v. Elbe, sind auf gerichtlichem 
Wege zwei >Arbeitersmnilien gekündigt worden, ohne Anführung von Grün 
den. Die,Arbeiter gehören dem Deutschen Landarbeiter-Verband an und 
haben sich wegen ihrer Organisationszugehörigkeit mißliebig gemacht. 
Kreis Pqritz. 
Rittergutsbesitzer Langlet in Gr.-Larzkow hat sieben Familien 
gekündigt. Diese Kündigungen wurden vom Schlichtungsausschuß bestätigt.
	        
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