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kein Unterkommen. Aber die Landbündler nehmen Hotels in Beschlag, die
vorzüglich für Woynungszwecke geeignet sind. Aber diese Herren scheinen
ja in Pommern tatsächlich die Macht derart in Händen zu haben, daß sie alles
durchführen können.
Die Kündigungen werden den Arbeitern durch den Rechtsanwalt oder
den Gerichtsvollzieher zugestellt. Wenn die Arbeiter in einer Perkennung
des Rechtsverhältnisses diese Kündigungen zurückschicken, dann läßt man
ihnen durch den Rechtsanwalt die Kündigung nochmals zugehen, damit sie
anerkennen, daß sie die Kündigung empfangen haben. Der Pommersche
Landbund glaubt vielleicht, der Deutsche Landarbeiter-Verband gehe auf den
Leim und strenge zahllose Prozesse gegen die Kündigung im Einzelfall an.
Run, wenn die Herren so naiv sind und glauben, wir wüßten nicht, was zu
tun ist und daß hier auf dem reinen Rechtsweg nichts zu machen ist, so irren
sie sich. Und das möchte ich gerade sagen, meine Damen und Herren: wenn
man ijmmer auf den Rechtsweg verweist, so liegen die Dinge doch so, dast
der Landarbeiter mit dem Empfinden, wie er es aufsaßt, einfach das Unrecht
sieht und nicht danach fragt, wie die einzelnen Paragraphen beschaffen sind.
Gerade die Verordnung vom 3. Dezember 1919 über Kündigungen, obwohl
sie gut gemeint war, nutzt gar nichts, weil darin nur steht: Arbeitgeber müssen
sich mit den Arbeitern ins Benehmen setzen, wo es doch in der Landwirtschaft
in den wenigsten Fällen Arbeiterausschüsse gibt. Das sage ich gerade jenen
Kreisen im Hause gegenüber, die glauben, daß alles durch Paragraphen
erledigt sei. Ebenso steht es mit den Schlichtungsausschüssen. Die Schlich
tungsausschüsse können in vielen Fällen gar nicht eingreifen, weil die Richter
sich auch zu sehr an die Paragraphen halten; sie erklären, im Einzelfall könnten
sie nicht eingreifen. Deshalb haben wir auch darauf hingewirkt, daß Arbeits
gerichte eingeführt werden.
Da schreiben uns die Kollegen: wir nehmen an, daß diese Kündigungen
aus politischen und gewerkschaftlichen Gründen erfolgt sind; falls der Ver
band diese Kündigungen nicht rückgängig machen kann, sind wir gezwungen,
die Arbeit aufzugeben. Da höhnt mann dann in der „Pommerschen Tages
post" darüber und sagt, der Deutsche Landarbeiter-Verband sei wohl am Ende
seiner Macht angelangt, die Mitglieder würden nun seine Reihen verlassen.
Ach, meine Herren, wir wissen schon, was wir zu tun haben. Aber wir bleiben
auf dem Boden der Gesetze stehen. Deshalb müssen wir die Regierung auf
fordern, in dieser Sache etwas zu tun und hier einzugreifen, damit nicht die
Landarbeiter massenhaft das Land verlassen müssen. Wenn die Landwirte
immer für sich das Recht in Anspruch nehmen, mit den wertvollsten Pro
duktionsmitteln des Grund und Bodens frei zu wirtschaften, dann haben
sie aber auch nicht das Recht, wahllos Arbeiterfamilien brotlos zu machen
und in Massen zu entlassen. (Sehr richtig! bei den Sozdem.) Das müssen
Sie sich gefallen lassen, daß hier ein Eingriff der Regierung erfolgt.
Es ist ein beliebtes Mittel geworden, im Kampf gegen die Vertreter der
Landarbeiter von der rechten Seite immer zu sagen, sie verständen nichts
von der Landwirtschaft, weil sie nicht in dem Beruf tätig waren. Was waren
denn die Führer des Bundes der Landwirte? Was war Dietrich Hahn? Ein
Bankbeamter. Was sind andere? Ehemalige Juristen, die dann Landwirte
geworden sind. Wenn Sie immer sagen, es gehört dazu die praktische Kennt
nis, dann gestatten Sie mir die Frage: wie steht es mit den Offizieren, die
mit jungen Jahren auf die Kadettenanstalt kommen, und wenn sie aus dem
Dienst scheiden, ihren landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen. Ich nehme
an, die Herren wollen auch das Beste, aber wenn sie nicht ihren Inspektor