fullscreen: Der Pommersche Landbund

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kein Unterkommen. Aber die Landbündler nehmen Hotels in Beschlag, die 
vorzüglich für Woynungszwecke geeignet sind. Aber diese Herren scheinen 
ja in Pommern tatsächlich die Macht derart in Händen zu haben, daß sie alles 
durchführen können. 
Die Kündigungen werden den Arbeitern durch den Rechtsanwalt oder 
den Gerichtsvollzieher zugestellt. Wenn die Arbeiter in einer Perkennung 
des Rechtsverhältnisses diese Kündigungen zurückschicken, dann läßt man 
ihnen durch den Rechtsanwalt die Kündigung nochmals zugehen, damit sie 
anerkennen, daß sie die Kündigung empfangen haben. Der Pommersche 
Landbund glaubt vielleicht, der Deutsche Landarbeiter-Verband gehe auf den 
Leim und strenge zahllose Prozesse gegen die Kündigung im Einzelfall an. 
Run, wenn die Herren so naiv sind und glauben, wir wüßten nicht, was zu 
tun ist und daß hier auf dem reinen Rechtsweg nichts zu machen ist, so irren 
sie sich. Und das möchte ich gerade sagen, meine Damen und Herren: wenn 
man ijmmer auf den Rechtsweg verweist, so liegen die Dinge doch so, dast 
der Landarbeiter mit dem Empfinden, wie er es aufsaßt, einfach das Unrecht 
sieht und nicht danach fragt, wie die einzelnen Paragraphen beschaffen sind. 
Gerade die Verordnung vom 3. Dezember 1919 über Kündigungen, obwohl 
sie gut gemeint war, nutzt gar nichts, weil darin nur steht: Arbeitgeber müssen 
sich mit den Arbeitern ins Benehmen setzen, wo es doch in der Landwirtschaft 
in den wenigsten Fällen Arbeiterausschüsse gibt. Das sage ich gerade jenen 
Kreisen im Hause gegenüber, die glauben, daß alles durch Paragraphen 
erledigt sei. Ebenso steht es mit den Schlichtungsausschüssen. Die Schlich 
tungsausschüsse können in vielen Fällen gar nicht eingreifen, weil die Richter 
sich auch zu sehr an die Paragraphen halten; sie erklären, im Einzelfall könnten 
sie nicht eingreifen. Deshalb haben wir auch darauf hingewirkt, daß Arbeits 
gerichte eingeführt werden. 
Da schreiben uns die Kollegen: wir nehmen an, daß diese Kündigungen 
aus politischen und gewerkschaftlichen Gründen erfolgt sind; falls der Ver 
band diese Kündigungen nicht rückgängig machen kann, sind wir gezwungen, 
die Arbeit aufzugeben. Da höhnt mann dann in der „Pommerschen Tages 
post" darüber und sagt, der Deutsche Landarbeiter-Verband sei wohl am Ende 
seiner Macht angelangt, die Mitglieder würden nun seine Reihen verlassen. 
Ach, meine Herren, wir wissen schon, was wir zu tun haben. Aber wir bleiben 
auf dem Boden der Gesetze stehen. Deshalb müssen wir die Regierung auf 
fordern, in dieser Sache etwas zu tun und hier einzugreifen, damit nicht die 
Landarbeiter massenhaft das Land verlassen müssen. Wenn die Landwirte 
immer für sich das Recht in Anspruch nehmen, mit den wertvollsten Pro 
duktionsmitteln des Grund und Bodens frei zu wirtschaften, dann haben 
sie aber auch nicht das Recht, wahllos Arbeiterfamilien brotlos zu machen 
und in Massen zu entlassen. (Sehr richtig! bei den Sozdem.) Das müssen 
Sie sich gefallen lassen, daß hier ein Eingriff der Regierung erfolgt. 
Es ist ein beliebtes Mittel geworden, im Kampf gegen die Vertreter der 
Landarbeiter von der rechten Seite immer zu sagen, sie verständen nichts 
von der Landwirtschaft, weil sie nicht in dem Beruf tätig waren. Was waren 
denn die Führer des Bundes der Landwirte? Was war Dietrich Hahn? Ein 
Bankbeamter. Was sind andere? Ehemalige Juristen, die dann Landwirte 
geworden sind. Wenn Sie immer sagen, es gehört dazu die praktische Kennt 
nis, dann gestatten Sie mir die Frage: wie steht es mit den Offizieren, die 
mit jungen Jahren auf die Kadettenanstalt kommen, und wenn sie aus dem 
Dienst scheiden, ihren landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen. Ich nehme 
an, die Herren wollen auch das Beste, aber wenn sie nicht ihren Inspektor
	        
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