Full text : Der Pommersche Landbund

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kein  Unterkommen.  Aber  die  Landbündler  nehmen  Hotels  in  Beschlag,  die
vorzüglich  für  Woynungszwecke  geeignet  sind.  Aber  diese  Herren  scheinen
ja  in  Pommern  tatsächlich  die  Macht  derart  in  Händen  zu  haben,  daß  sie  alles
durchführen  können.
Die  Kündigungen  werden  den  Arbeitern  durch  den  Rechtsanwalt  oder
den  Gerichtsvollzieher  zugestellt.  Wenn  die  Arbeiter  in  einer  Perkennung
des  Rechtsverhältnisses  diese  Kündigungen  zurückschicken,  dann  läßt  man
ihnen  durch  den  Rechtsanwalt  die  Kündigung  nochmals  zugehen,  damit  sie
anerkennen,  daß  sie  die  Kündigung  empfangen  haben.  Der  Pommersche
Landbund  glaubt  vielleicht,  der  Deutsche  Landarbeiter-Verband  gehe  auf  den
Leim  und  strenge  zahllose  Prozesse  gegen  die  Kündigung  im  Einzelfall  an.
Run,  wenn  die  Herren  so  naiv  sind  und  glauben,  wir  wüßten  nicht,  was  zu
tun  ist  und  daß  hier  auf  dem  reinen  Rechtsweg  nichts  zu  machen  ist,  so  irren
sie  sich.  Und  das  möchte  ich  gerade  sagen,  meine  Damen  und  Herren:  wenn
man  ijmmer  auf  den  Rechtsweg  verweist,  so  liegen  die  Dinge  doch  so,  dast
der  Landarbeiter  mit  dem  Empfinden,  wie  er  es  aufsaßt,  einfach  das  Unrecht
sieht  und  nicht  danach  fragt,  wie  die  einzelnen  Paragraphen  beschaffen  sind.
Gerade  die  Verordnung  vom  3.  Dezember  1919  über  Kündigungen,  obwohl
sie  gut  gemeint  war,  nutzt  gar  nichts,  weil  darin  nur  steht:  Arbeitgeber  müssen
sich  mit  den  Arbeitern  ins  Benehmen  setzen,  wo  es  doch  in  der  Landwirtschaft
in  den  wenigsten  Fällen  Arbeiterausschüsse  gibt.  Das  sage  ich  gerade  jenen
Kreisen  im  Hause  gegenüber,  die  glauben,  daß  alles  durch  Paragraphen
erledigt  sei.  Ebenso  steht  es  mit  den  Schlichtungsausschüssen.  Die  Schlichtungsausschüsse ­
  können  in  vielen  Fällen  gar  nicht  eingreifen,  weil  die  Richter
sich  auch  zu  sehr  an  die  Paragraphen  halten;  sie  erklären,  im  Einzelfall  könnten
sie  nicht  eingreifen.  Deshalb  haben  wir  auch  darauf  hingewirkt,  daß  Arbeitsgerichte ­
  eingeführt  werden.
Da  schreiben  uns  die  Kollegen:  wir  nehmen  an,  daß  diese  Kündigungen
aus  politischen  und  gewerkschaftlichen  Gründen  erfolgt  sind;  falls  der  Verband ­
  diese  Kündigungen  nicht  rückgängig  machen  kann,  sind  wir  gezwungen,
die  Arbeit  aufzugeben.  Da  höhnt  mann  dann  in  der  „Pommerschen  Tagespost" ­
  darüber  und  sagt,  der  Deutsche  Landarbeiter-Verband  sei  wohl  am  Ende
seiner  Macht  angelangt,  die  Mitglieder  würden  nun  seine  Reihen  verlassen.
Ach,  meine  Herren,  wir  wissen  schon,  was  wir  zu  tun  haben.  Aber  wir  bleiben
auf  dem  Boden  der  Gesetze  stehen.  Deshalb  müssen  wir  die  Regierung  auffordern, ­
  in  dieser  Sache  etwas  zu  tun  und  hier  einzugreifen,  damit  nicht  die
Landarbeiter  massenhaft  das  Land  verlassen  müssen.  Wenn  die  Landwirte
immer  für  sich  das  Recht  in  Anspruch  nehmen,  mit  den  wertvollsten  Produktionsmitteln ­
  des  Grund  und  Bodens  frei  zu  wirtschaften,  dann  haben
sie  aber  auch  nicht  das  Recht,  wahllos  Arbeiterfamilien  brotlos  zu  machen
und  in  Massen  zu  entlassen.  (Sehr  richtig!  bei  den  Sozdem.)  Das  müssen
Sie  sich  gefallen  lassen,  daß  hier  ein  Eingriff  der  Regierung  erfolgt.
Es  ist  ein  beliebtes  Mittel  geworden,  im  Kampf  gegen  die  Vertreter  der
Landarbeiter  von  der  rechten  Seite  immer  zu  sagen,  sie  verständen  nichts
von  der  Landwirtschaft,  weil  sie  nicht  in  dem  Beruf  tätig  waren.  Was  waren
denn  die  Führer  des  Bundes  der  Landwirte?  Was  war  Dietrich  Hahn?  Ein
Bankbeamter.  Was  sind  andere?  Ehemalige  Juristen,  die  dann  Landwirte
geworden  sind.  Wenn  Sie  immer  sagen,  es  gehört  dazu  die  praktische  Kenntnis, ­
  dann  gestatten  Sie  mir  die  Frage:  wie  steht  es  mit  den  Offizieren,  die
mit  jungen  Jahren  auf  die  Kadettenanstalt  kommen,  und  wenn  sie  aus  dem
Dienst  scheiden,  ihren  landwirtschaftlichen  Betrieb  übernehmen.  Ich  nehme
an,  die  Herren  wollen  auch  das  Beste,  aber  wenn  sie  nicht  ihren  Inspektor
            
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