24
eine Ausdehnung auf baä Ausland perhorres-
ziert, vder ob finanzpolitische Rücksichten den
Ausschlag geben, bleibe dahingestellt; tat
sächlich blieben die fremden Gläubiger von
jeder Finanzmaßregel — die Periode 1894
bis 1900 ausgenommen — verschont. Kaum 20%
des Gesamtbetrags an öffentlichen Obliga
tionen unterliegt dem Abzug; eine einfache
Erhöhung der Kapitalrenten st eu er
selbst auf 20 o/o, also um das vierfache, würde
keine ausreichende Erhöhung der
staatlichen Einnahmen zur Folge haben und
zudem den heimischen Kapitalmarkt empfind
lich schwächen, da künftighin die dem Aus
land gegenüber so benachteiligten russischen
Kapitalisten die rein inländischen Anleihen
mit großem Mißtrauen behandeln würden.
Man kann nun der russischen Finanz
verwaltung der letzten Generation das Zeug
nis nicht versagen, daß sie ihren Auslands
verpflichtungen in mustergültiger Weise nach
gekommen ist; wird sie dies auch weiter im
stande sein? Wird sie mit normalen Mitteln
das wachsende Defizit im Budget zu besei
tigen vermögen? Wir halten es für ausge
schlossen und haben eben deswegen diese
Studie unternommen, weil wir glauben, daß
die Verwaltung des Zarenreichs keine
Wahl mehr hat. Eine Untersuchung der
Verhältnisse des gegenwärtigen Staatshaus
halts würde den Rahmen dieses Artikels
sprengen?)
Fast an jeden unglücklichen Krieg des
neunzehnten Jahrhunderts hat sich der
Bankerott des unterliegenden Staates ange
schlossen — Frankreich 1871 ausgenommen.
Wenn dann als Folge des Mißtrauens des
Absolutismus gegen sich selbst die Konsti
tution ins Leben gerufen wurde, war ihre
erste Forderung stets die Kürzung der Schul
den des vorigen Regime. Warum sollte das
1 ) ffi? fei hier auf die Schrift Bon Georg Bernhard: „Armes reicher
Rußland!" hingewiesen (Verlag von Georg Reimer, Berlin).