Full text: Russlands Bankerott

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eine Ausdehnung auf baä Ausland perhorres- 
ziert, vder ob finanzpolitische Rücksichten den 
Ausschlag geben, bleibe dahingestellt; tat 
sächlich blieben die fremden Gläubiger von 
jeder Finanzmaßregel — die Periode 1894 
bis 1900 ausgenommen — verschont. Kaum 20% 
des Gesamtbetrags an öffentlichen Obliga 
tionen unterliegt dem Abzug; eine einfache 
Erhöhung der Kapitalrenten st eu er 
selbst auf 20 o/o, also um das vierfache, würde 
keine ausreichende Erhöhung der 
staatlichen Einnahmen zur Folge haben und 
zudem den heimischen Kapitalmarkt empfind 
lich schwächen, da künftighin die dem Aus 
land gegenüber so benachteiligten russischen 
Kapitalisten die rein inländischen Anleihen 
mit großem Mißtrauen behandeln würden. 
Man kann nun der russischen Finanz 
verwaltung der letzten Generation das Zeug 
nis nicht versagen, daß sie ihren Auslands 
verpflichtungen in mustergültiger Weise nach 
gekommen ist; wird sie dies auch weiter im 
stande sein? Wird sie mit normalen Mitteln 
das wachsende Defizit im Budget zu besei 
tigen vermögen? Wir halten es für ausge 
schlossen und haben eben deswegen diese 
Studie unternommen, weil wir glauben, daß 
die Verwaltung des Zarenreichs keine 
Wahl mehr hat. Eine Untersuchung der 
Verhältnisse des gegenwärtigen Staatshaus 
halts würde den Rahmen dieses Artikels 
sprengen?) 
Fast an jeden unglücklichen Krieg des 
neunzehnten Jahrhunderts hat sich der 
Bankerott des unterliegenden Staates ange 
schlossen — Frankreich 1871 ausgenommen. 
Wenn dann als Folge des Mißtrauens des 
Absolutismus gegen sich selbst die Konsti 
tution ins Leben gerufen wurde, war ihre 
erste Forderung stets die Kürzung der Schul 
den des vorigen Regime. Warum sollte das 
1 ) ffi? fei hier auf die Schrift Bon Georg Bernhard: „Armes reicher 
Rußland!" hingewiesen (Verlag von Georg Reimer, Berlin).
	        
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