Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II.  Buch.  Ter  Güteraustausch.

gehören  also  pateutirte  Herstellungsarten,  während  die  Patentirung  der
Erzeugung  gewisser  Arten  von  Gütern  ein  Monopol  begründet.  Diese
Unterscheidung  beruht  allerdings  nicht  auf  scharf  abgegrenzten  Merkmalen,
denn  wie  wir  gegen  das  Ende  vom  2.  Kapitel  dieses  Buches  gesehen,  lassen
sich  keine  unabänderlichen  Kennzeichen  angeben,  woraufhin  man  eine  Art  von
Gütern  für  wesentlich  von  einer  andern  verschieden  erklären  kann.  Alle  die
verschiedenen  Arten  patentirter  Taschenbleistifte  können  schwerlich  als  besondere
Arten  von  Gütern  aufgefaßt  und  die  im  Besitze  eines  Patentes  für  die  He^
stellung  solcher  Bleistifte  Befindlichen  ebensowenig  als  Monopolinhaber  bezeichnet ­
  werden.
Ist  ein  Geschäftsgeheimniß  von  der  Art,  daß  einige  der  in  dem  Unternehmen ­
  Beschäftigten  davon  Kenntniß  haben  müssen,  so  wird  ein  Theil  des
dadurch  erzielten  Gewinnes  dazu  verwendet  werden  wüsten,  denselben  für  ihre
Verschwiegenheit  höhere  Löhne  oder  Gehälter  zu  zahlen.
5.  Das  Zahlen  von  minder  hohen  Löhnen,  als  die  meisten
andern  für  den  gleichen  Markt  Producirenden  zahlen  müssen,  verursacht  weitere
Verschiedenheiten  hinsichtlich  der  Gewinste  der  Einzelnen.  Infolge  mannigfacher ­
  Ursachen  zahlen  gewisse  Unternehmer  auch  heutzutage  weniger  als  andere-In
  London  z.  B.  zahlen  die  in  der  Stadt  ansässigen  Firmen  für  die  Ber-Fertigung
  derselben  Art  von  Bändern  an  Frauen  grundverschiedene  Löhne-Wird
  aber  ein  und  derselbe  Markt  aus  verschiedenen  Ländern  mit  Vorrüthen
versorgt,  so  ist  es  möglich,  daß  bezüglich  der  Löhne,  welche  von  den  tlnteu
nehmern  der  einzelnen  Gegenden  bezahlt  werden,  die  schreiendsten  Contrast
bestehen.  So  werden  z.  B.  in  Bombay  für  sämtliche  Baumwollstoffe  einer
gewissen  Qualität  dieselben  Preise  gezahlt,  obgleich  der  auf  die  Arbeitslôşş
entfallende  Theil  der  Productionskosten  dieser  Stoffe  die  größten  Verschiedet
heiten  aufweist,  je  nachdem  die  Stoffe  von  den  hoch  entlohnten  Arbeitern  von
Lancashire  oder  von  den  mit  elenden  Hungerlöhnen  abgespeisten  Eingeboren
Indiens  verfertigt  wurden*.  Oft  kommt  es  auch  vor,  daß  Löhne,  die
den  Arbeiter  niedrig  sind,  vom  Standpunkte  des  Unternehmers  nicht  o
solche  gelten  können,  weil  die  Leistungen  des  Arbeiters  ungenügend  st""'

1  In  Manchester  betrug  der  Lohn  der  Textilarbeiter  um  das  Jahr  1892  für  *
Tag  etwa  6  Shillinge,  während  der  eingeborene  Indier,  soweit  es  sich  um  gewöhnn  ^
Handarbeit  handelte,  in  den  Jahren  1890—1892  einen  Taglohn  von  ca.  2  AnN^'
d.  h.  von  2 / ie  einer  Rupie  bezog.  Da  nun  der  Werth  der  Rupie,  welche  im  Jahre  1
noch  für  2  Mark  eingewechselt  wurde,  im  April  1894  auf  1  Mark  28  Pfg.  8^"
war,  der  Arbeiter  aber  keine  entsprechende  Lohnerhöhung  erfahren  hatte,  so  bezog
selbe  damals  16—24  Pfg.  Taglohn,  d.  h.  trotz  der  klimatischen  Verhältnisse  3"^^
und  der  dortigen  Lebensverhältnisse  wahre  Hungerlöhne  (siehe  M.  Barbé,  Un  n° uV j5
état  social  dans  l’Inde,  in  ,La  Réforme  sociale'  XXVII,  10 e  livraison
16  mai  1894],  760  ss.).
            
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