Full text : Der Wald und seine Arbeiter

Entschädigung  für  Wege  von  und  zur  Arbeitsstelle,  für  Werkzeug  sowie  für
unverschuldetes  Aussetzen  der  Arbeit  (Witterungsverhältnisse),  soweit  in  den
abgeschlossenen  Tarifen  vorgesehen.

Bezirk,
für  welchen  der  Tarif
Geltung  hat

Entschädigung
für  Wege

Entschädigung
für  Werkzeug

Entschädigung
bei  unverschuldetem
Aussetzen

Prenß.  Staatsforsten

Bei  Tagelohnarbeit. ­
  Bei  mehr  als
1  Stunde  Weg  pro
Tag  wird  die  Arbeitszeit ­
  um  den
überschießenden
Teil  gekürzt.
Bei  Akkord.  Bei
mehr  als  6  km  pro
Tag  in  Höhe  des
Stundenlohnes

2  o/o  des  Lohnes.  Holz
zu  Keilen,  Äxten,
Sägen  und  sonstigen ­
  Arbeitsgeräten
zum  Taxpreis

Keine  Bestimmungen
im  Tarif

Bayern

Bei  mehr  als  1  Std.
tägl.  wird  Stundenlohn ­
  gezahlt

Bei  Holzfällen  25  Pf.
bei  Holzbringung  i.
Hochgebirge  40  Pf.
pro  Tag

Keine  Bestimmungen
im  Tarif

Württemberg

Bet  mehr  als  1  Std.
Weg  täglich  wird
Stundenlohn  gezahlt ­


Bei  Tagelohnarbeiten ­
  25  Pf.  Lohuzufchlag.
  Im  Akkord
10  Pf.  für  das  Festmeter


Wenn  die  Arbeit
vormittags  unterbrochen ­
  wird,  so  ist
1  ' 2 ,  bei  Unterbrechung ­
  nachmittags  1
ganzer  Tag  zu  vergüten ­


Pfälzische  Staatsforstverwaltung ­


Bei  mehr  als  1  Std.
Weg  pro  Tag  Zeitlohn ­


Bei  Holzfällen  15  Pf.
pro  Festmeter  oder
25  Pf.  pro  Wellenhundert ­


Keine  Entschädigung

Freistaat  Sachsen

Bei  mehr  als  6  km
Weg  pro  Tag  ein
Stundenlohn.  Bei
Tragen  von  Lasten
von  mehr  als40Pfd.
wird  Stundenlohn
gezahlt

Pro  Arbeitstag  40
Pfennig

Keine  Entschädigung

Sachscn-Weimar-Eisenach


Mehr  als  6  km  tägl.
mit  tarifmäßigem
Stundenlohn

Pro  Tag  20  Pf.  Keilholz
  zu  mäßigem
Preis

Bei  schlechter  Witterung500/n,bei
  längerem ­
  Aussetzen  25°, ( >

Sachsen-Altenburg

Keine  Entschädigung

Jährlich  50  Mk.

Bei  schlechter  Witterung ­
  50%  des  Tagelohnes ­


Sachsen-Meiningen

Keine  Entschädigung

Pro  Tag  20  Pf.

Keine  Entschädigung

Freistaat  Gotha
Staatsforstverwaltg.
und  Laudcsvermögensverwaltung


Bei  Tagelohnarbcit
bei  mehr  als  6  km
tägl.  Stundenlohn

Pro  Tag  30  Pf.  Keilholz ­
  zu  den  Gewinnungskosten ­


Keine  Bestimmungen
im  Tarif

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