DHite, Geburtenrüdgang und Sozialretorm
tellungspreife® der Immobilien betragen. Die Auslagen für den neuen Dienft-
lveig werben zu zwei Fünftel vom Staat und zu drei Fünftel von ben Departements
und Gemeinden getragen.) ;
om 1. März b;3 zum 31. Dezember 1914 wurden in 38 Departement3Z 98 108
Samilien unterftügt. Für die 1603816 Kinder unter 13 Jahren und 1754 Kinder
‚wifghen 138 und 16 Jahren wurden insgefamt 10 Millionen Franken verwendet. Zwet
Drittel Kamen den Familien mit mehr al drei Kindern zugute. Der Staat war bei
jen Koften durchiHnittlich mit 53 Prozent, in ärmern Departement3 bis zu 70 Prozent
Seteiligt, während auf die Gemeinden etwa 80 Prozent und auf die Departements
jer Reft entfiel.*) Die 93 Departementz umfajfen etwa 35 Rrozent der Bevölkerung
Frankreichs. Für ganz Frankreich würden fi die SGefamtansgaben alfo auf
stwa 33 Millionen Franken ftellen, gegenüber 50 Millionen des Boranfchlag3. —
Die Unterftükgungen follen denjenigen Citern zugute fommen, deren „Mittel zur Cr
siehung dieler Kinder nicht ausreichen”. Danad handelt es fich mehr um eine Maß-
nahme der Armenpflege al8 der Sozialpolitik. Vielleicht, daß unjere Urmenvertwal-
angen, wenigiten? in den größern Städten, tat[ächlich [olgHen Knderreichen bebürftigen
Kamilien mehr gewähren al Frankreich auf Grund diefes Gefjege81 Infofern könnte
aber vielleicht die Regelung Frankreichs für unfere Gefebgebung als Anregung dienen,
dafs ettva die Hälfte oder drei Viertel der Armenzufghüffe an folge Familien ohne
weiteres vom Staate den Gemeinden erfiattet würden,
In der franzölifhen Kammer liegt außerdem ein Sefegentmwurf vor, nach dem für
die erften zwei Kinder je 500 Fr., für das dritte 1000, für das vierte 2000 und für jedes
weitere 1000 Fr. der unehelichen wie ebelidjen Mutter gewährt werben [ollen Der
Bater, der vier Kinder bis zum 15, Lebensjahre aufgezogen Hat, foll 2000 Fr. Prämie
zrhalten. Diefe follen aus einer nationalen Geburtentaffe gezahlt werben, bie durch
Steuern der Kinderlofen oder Perfonen mit einem Rinde ernährt wird?)
Soweit die Borichläge der Kinderbeihilfen fidh zu beftimmten Zahlen ver-
dichten, beweifen fie jedenfalls, wie ern{t die Frage einge[Hägt wird, und
bag gewiß mit Recht. Wenn man diejen Weg gehen will und für notwendig
erachtet, dann ift auch mit Heinen Mitteln nichts zu erreichen. Auch die prin-
zipiellen Bedenken dürfen nicht zurücfchreden. Nach diefer Mihtung haben
wir im Kriege viel gelernt, und wenn € [id in der Tat um die Rettung
anferer nationalen Eriftenz handelt, werden wir aud die Opfer diejer
änanziellen und militärifgen Mobilnachung für die Zukunft auf un&
nehmen müffen. Gemwipß bedürfen diefe Pläne nod) reiflider Durcharbei-
tung, aber diefe Aufgabe ift nicht unlösbar. Borerft „unüberwindlich”
aber erfheinen un8 die Schwierigkeiten Der Aufbringung fo um
fajfender Mittel. Die finanzielle Anfpannung von Reich, Staaten
und Gemeinden nach dem Kriege wird jo gewaltig, die Leiftungsfähigkeit
jo gemindert fein, daß folche Milliardenprojekte in abfehbarer Zeit
abfolut feine Ausficht auf Berwirklidhung haben. Wir müffen Ihon froh fein,
wenn e8 un8 gelingt, die allgemeinen Wohlfahrtsbejtrebungen auf dem
Gebiete der WoHnungsfürforge, der Säuglingspflege, der Tuberkulofer
ı) Bulletin des Internationalen Arbeitzamtes 1916, Nr. 6—7, S, 4.
Y Beitfchrift für Säuglingspflege 1916, Bd, 9, Heft 2.
y Zentralblatt für allgemeine Sefundheitspflege 1916, 879.
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