68
H auerlohn
Position
II
III
der
Sortiment
für
Laub-
Nadel-
Laub-
Nadel-
Laub-
Nadel-
Taxe
holz
holz
h°lz
*
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
1—20
Laub- und Nadelholz
I.-IV. Klasse. . . .
1 km
6,60
6,60
7,20
7,20
7,90
7,90
21
Stangen I. Klasse . .
1 Stück
0,70
0,80
0,75
0,85
0,80
0,90
22
„ II. „ . .
0,50
0,55
0,55
0,60
0,60
0,65
23
„ UI. „ . .
,,
0,30
0,35
0,35
0,40
0,40
0,45
24
„ iv. „ . .
100 St.
18,70
17,60
19,30
18,20
19,80
18,70
25
v
n
12,10
11 -
12,70
11,60
13,20
12,10
26
„ VI. „ . .
,,
9,90
8,80
10,50
9,40
11 -
9,90
27
„ VII. „ . .
,,
8,80
7,70
9,40
8,30
9,90
8,80
28
„ VIII. „ . .
,,
7,70
6,60
8,30
7,20
8,80
7 70
36-39
Nutzscheitholz
I.-IV. Klasse . . .
1 rni
l
40
Nutzknüppelholz ....
„
> 7,70
6,60
8,30
7,20
8,80
7,90
41
Nutzreisig ohne Ast-
spitzen
,,
J
49
Scheitholz gespalten. .
„
50
Knorrholz
,,
52
Stammknüppel
,,
6,10
5,50
6,60
6,10
7,20
6,60
53
Astkiiüppel
//
54
Neiserholz I. Klasse .
„
55
II. „ .
,,
1,70
1,70
1,90
1,90
2,10
2,10
57
„ III. „ .
'
1,10
1,10
1,20
1,20
1,30
1,30
62
Stockholz........
*14,—
*14,-
*15,-
*15,-
*16,-
*16,-
Genehmigt:
Hildesheim, den 15. Januar 1920.
V. Stufe.
n) Abtriebe mit über 60 bis 100 km je Hektar nach dem planmäßigen Anschlage,
b) Durchforstungen und Aufarbeiten von Schnee- und Windbruch mit 10 bis
15 km je Hektar.
a) Hauungen mit Unterholz nicht über 50 cm durchschnittlich.
VI. Stufe.
a) Abtriebe unter 50 km je Hektar nach dem planmäßigen Anschlage.
b) Durchforstungen, Durchlichtungen und Aufarbeiten von Schnee- und Wind
bruch mit unter 10 km je Hektar.
c) Hauungen mit Unterholz über 50 cm Höhe durchschnittlich.
Erfolgen die Hauungen an Hängen mit mehr als 20 bis 30 Prozent
Steigung, so ist die nächsthöhere Tarifstufe, bei mehr als 30 Prozent Steigung
die zweithöhere Tarifstnfe zu zahlen.
Herrscht hindernder Frost oder liegt hindernder Schnee oder tritt eins von
beiden oder beides während der Hauung ein, so wird, sofern nicht mehr als
die Hälfte der Hauung beendet ist, bei Frost und mehr als 30 cm Schneehöhe
die nächsthöhere, bei mehr als 50 am die zweithöhere Tarifstufe gezahlt.
Diejenigen Arbeiter, welche in Arbeiterherbergen übernachten, erhalten jede
Woche einen Zugang und einen Abgang zu und von der Herberge an Marsch
gebühren. Sie erhalten an Hauerlohn stets eine Tarifstufe höher verlohnt, als für
die Hauung sonst zutreffend sein würde. Trifft die höchste Tarifstufe an sich schon
für die Hauung zu, so wird der Hauerlohn dieser Tarifstufe um 10 Prozent erhöht.