Full text : Der Wald und seine Arbeiter

Außer  dem  verteilten  Land  war  noch  eine  Menge  Land,  Wald,  Moor,
Weide  vorhanden,  die,  soweit  sie  im  Bereich  der  Markgenossenschaften  lagen,
von  diesen  als  Gemeingut  verwaltet  wurden.  Es  hatten  also  alle  zur  Markgenossenschaft ­
  Gehörenden  das  Recht,  für  ihren  Bedarf  im  Walde  Holz  zu
fällen,  Pilze  zu  sammeln,  die  Jagd  auszuüben  usw.
Ueber  den  Marken  stand  der  Gau.  -Diesem  gehörte  das  außerhalb  der  Gemeinde
  und  den  Marken  liegende  Land,  Wald  usw.,  welches  nicht  aufgeteilt
war.  Es  waren  diese  Landstrecken  also  im  unmittelbaren  Besitz  des  Volkes
geblieben.  Dieses  Land  nun  wurde  von  den  Königen  und  Kurfürsten  dem
Volke  gestohlen,  indem  sie  es  entweder  in  ihren  Besitz  nahmen  und  als  königliches ­
  erklärten,  oder  es  ihrem  Gefolge  verschenkten  und  verliehen.  Meistens
kam  zuerst  eine  Schenkung  in  Frage.  Auch  als  Nutznießung  aus  Lebenszeit
des  Herrschers  wurde  das  eigentliche  Volkseigentnm  vergeben.  Wir  finden  deshalb ­
  auch  in  den  Volksgesetzen  des  sechsten  Jahrhunderts  schon  Bestimmungen,
bie  von  dem  Privateigentum  des  Waldes  reden.
Der  Privatbesitz  des  Waldes  verdrängte  dann  die  anderen  Besitzkategorien
immer  inehr,  da  sich  die  Grundherrschaft  immer  mehr  entwickelte.  Ein  großer
Teil  des  Waldes  der  Markgenossenschaften  sowie  des  königlichen  Besitzes  ging
au  Privatpersonen  über.  Von  dem  Wald,  der  ursprünglich  als  Lehen  gegeben
wurde,  nahmen  mit  dem  elften  Jahrhundert,  als  die  Lehen  für  erblich  erklärt
wurden,  Privatpersonen  Besitz.  Das'»  Privateigentum  an  Grund  und  Boden
nahm  immer  mehr  zu.  Immer  mehr  kam  der  Besitz  der  Waldungen  in  einzelne ­
  Hände,  und  so  finden  wir,  daß  nach  der  Statistik  vom  Jahre  l  900  ziemlich ­
  die  Hälfte  aller  Waldungen,  und  zwar  46,5  Prozent,  in  Privathänden  sich
befanden.  1,8  Prozent  waren  Kronforsten,  31,7  Prozent  waren  Staatsforsten
und  0,2  Prozent  waren  Staatsanteilsorsten.  Die  Gemeinden  hatten  einen  Anteil
von  16,1  Prozent,  2,2  Prozent  waren  im  Besitz  von  Genossenschaften.  Die
Stiftungsforsten,  zu  denen  die  Stiftungen  der  Kirchen,  der  Klöster,  der  Schulen
und  der  Wohltätigkeitsanstalten  gehören,  werden  mit  1,5  Prozent  in  der  Statistik ­
  aufgeführt.  Nach  den  Angaben  des  Reichsstatistischen  Amtes  sind  die
Privatforsten  in  Abnahme  begriffen,  während  die  Staats-  und  Gemeindeforsten
eine  Zunahme  zu  verzeichnen  haben.  .
In  den  letzten  Jahrzehnten  hat  sich  in  Deutschland  das  Besitzverhältnis  in
den  Forsten  nicht  wesentlich  geändert,  wie  wir  aus  der  nachfolgenden  Tabelle
ersehen  können:
Die  Forsten  des  Deutschen  Reiches  im  Jahre:

1900  1893  1883
Im  ha  ha
.Kronenforsten  257  302  388  932  \  '
Staatsforsten  4  430  090  4  204  354  J  4  <  W
Staatsanteilforsten  29  793  47  560  40  989
Gemeindeforsten  2  258  090  2  180  584  2  109  913
Stiftungsforsten  211015  183  800  185  987
Genossenschaftsforsten  ,  .  .  .  306  214  319  635  344  757
Privatforsten  6  503  365  6  625  466  6  720  984

Im  allgemeinen  muß  noch  gesagt  werden,  daß  die  Wälder  vor  2000  Jahren
fast  genau  dieselben  waren,  als  wie  heute.  Nur  massiger  und  größer  waren
sie.  Bei  der  Verteilung  von  Kulturland  und  Wald  müssen  die  Naturgesetze
berücksichtigt  werden.  Der  Waldboden,  der  den  Menschen  nicht  ertragsfähig
genug  zu  Kulturpflanzen  war,  mußte  dem  Walde  zurückgegeben  werden.  Der
Kultur  wird  von  der  Natur  ein  Halt  geboten.  Ueberall  dort,  wo  die
            
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