Full text : Einführung in die Volkswirtschaftslehre

Gewinnbeteiligung.

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George  ID.  Perkins,  ausgebuchte  plan  bewährte  sich  sehr
gut;  über  50  000  Angestellte,  und  zwar  meistens  kleinere  Arbeiter,
fanden  sich  schon  in  den  ersten  Jahren,  die  ihn  durchhielten.  In
der  Tat  sind  auch  die  Vorteile  sür  den  Arbeiteraktionär  daraus
besonders  groß.
Lin  französisches  Gesetz  vom  26.  April  I9H?  stellt
jeder.Aktiengesellschaft  frei,  sich  in  eine  solche  mit  Arbeiterbeteiligung ­
  (ä  participation  ouvriere)  umzuwandeln.  In  diesem
Falle  werden  Arbeiter  und  Angestellte  zu  einer  „arbeitergenossenschäftlichen
  Handelsgesellschaft"  zusammengeschlossen,  welche  die
Dividenden  der  „Arbeitsaktien"  zur  Verteilung  unter  ihre  Mitglieder ­
  erhält  und  die  auch  im  Aufsichtsrat  durch  ein  oder  mehrere
Mitglieder  vertreten  sein  kann.  hier  ist  auch  ein  Weg  zu  dem
früher  von  mrs  erwähnten  Mitbestimmungsrecht  der  Arbeiter  gegeben. ­

Wir  sehen  ans  den  angeführten  Beispielen,  die  beliebig  vermehrt ­
  werden  könnten,  daß  das  problem  des  Arbeitslohnes  im
vollen  Flusse  ist.  von  der  primitivsten  Form  an,  der  Entlohnung
des  Tagelöhners  nach  der  Zeit  über  die  Entlohnung  nach  der
Leistung  aus  Grund  exakter  Berechnung  bis  zum  versuch  der  Aufhebung ­
  des  Lohnes  und  seiner  Ersetzung  durch  einen  Anteil  am
Geschäftsgewinn  finden  wir  alle  denkbaren  Formen.  Im  Interesse
der  allgemeinen  Volkswirtschaft  liegt  dabei  eine  Ausgleichung
zwischen  den  berechtigten  Ansprüchen  der  Unternehmer  und  der
Arbeiter.  Diese  Ausgleichung  ist  freilich  noch  weit  von  einer
völligen  Erfüllung  entfernt;  abgesehen  von  den  technischen  Schwierigkeiten ­
  einer  genauen  Bewertung  der  Arbeiterleistungen  stehen
dem  die  beiderseitigen  weitergehenden  Forderungen  und  Machtansprüche
  entgegen.  Stellt  doch  die  sozialistische  Lehre  die  These
auf,  daß  das  gesamte  Arbeitsprodukt  alleiniges  Eigentum  der
Arbeiter  sein  muß.  will  also  Leistungen  und  Ansprüche  von  Unternehmung ­
  und  Kapital  überhaupt  nicht  anerkennen.
So  ist  denn  die  Geschichte  des  Arbeitslohnes  zugleich  eine  Geschichte ­
  des  Kampfes  zwischen  Arbeiter  und  Unternehmer, ­
  jenes  Kampfes,  der  die  ganze  Gegenwart  ständig
durchzieht  und  jetzt  die  Gesellschaft  in  heftigen  Ausbrüchen  bis
auf  die  Grundfesten  erschüttert.
Der  Gegensatz  gegen  den  Unternehmer  ist  namentlich  für  den  .
Industriearbeiter  mehr  und  mehr  Zum  hauptaegenstand  seines
Klasseninteresses  geworden,,  seit  er  nicht  mehr,  wie  der  alte  tzand-
            
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