Full text : Einführung in die Volkswirtschaftslehre

150.

Das  Besitzeinkommen.

Haupt  für  alle  Papiere,  ine  -  einen  Kurs  haben,  lüic  beim  Lohn
zwischen'  Nominal-  und  Reallohn  geschieden  werden  kann,,  so
ist  auch  beim  Zins  Nominal  -  und  Realverzinsung
wohl  zu  unterscheiden.
Der  Zins  unterliegt  w  i  e  der  Lohn  dem  Gesetz
von  Angebot  und  Nachfrage,  das  ja  überhaupt  den
Schlüssel  zu  den  meisten  volkswirtschaftlichen  Erscheinungen  gibt.
Am  klarsten  kommt  dies  beim  reinen  Leilstapital  zum  Ausdruck,
da  im  Unternehmerkapital,  wre  es  die  Aktie  repräsentiert,  auch
Unternehmungsrisiko  und  Unternehmergewinn  das  Ergebnis  beeinflussen. ­
  Im  Zins  des  Leihkaptals  steckt  aber  auch
noch  eine  Risikoprämie,  die  seine  Gesamthöhe  beträchtlich
ändern  kanm  Der  lvucherzins  ist  deshalb  besonders  hoch,  weil
der  Wucherer  der  Gefahr  ausgesetzt  ist,  sein  Kapital  zu  verliereir
und  bestraft  zu  werden.  Es  ist  deshalb  ein  Irrtum,  wenn  man
durch  eine  bloße  Bestrafung  des  Wucherers  —  die  natürlich  durchaus ­
  notwendig  ist  —  eine  Herabsetzung  des  Zinses  bzw.  ein  Verschwinden ­
  des  Wucherers  erreichen  zu  können  hofft;  im  Gegenteil, ­
  man  erhöht  dadurch  nur  das  Risiko  für  den  Wucherer,  der
dies  in  einem  weiteren  Jinsaufschlag  zum  Ausdruck  bringt.  Der
Wucher  ist  nur  dadurch  zu  beseitigen,  daß  man  seine  Ursachen  beseitigt. ­
  Liegen  diese  wie  bei  der  Bervucherung  des  deutschen
Bauerntums  in  den  ersten  zwei  Dritteln  des  vorigen  Jahrhunderts ­
  in  einer  mangelhaften  Befriedigung  einer  starken  und
berechtigten  Nachfrage,  so  hilft  die  Eröffnung  neuer  anständiger
Kreditquellen.  In  der  Tat  haben  die  genossenschaftlichen  Sparnnd
  Darlehnskassen  den  Wucher  vom  Lande  so  gut  wie  ganz  verdrängt. ­
  Ist  aber  die  Nachfrage  derart,  daß  eine  wirtschaftlich  gerechtfertigte ­
  Befriedigung  ausgeschlossen  ist,  also  sind-  etwa  Spielschulden ­
  zu  bezahlen  oder  ist  eine  Wirtschaft  wegen  Unfähigkeit
des  Besitzers  in  dauerndem  Niedergänge,  so  wird  man  niemals
verhindern  können,  daß -dunkle  Ehrenmänner  als'Geldgeber  auf
der  Bildfläche  erscheinen.
Diese  Risikoprämie  kann  ihre  Ursache  aber  außer  in  den  besonderen ­
  Verhältnissen  des  Darlehnsuchenden  auch  in  der  Gesamtlage ­
  des  Landes,  dem  Zitztande  der  öffentlichen  Sicherheit,^  der
Entwicklung  .oder  Zurückgebliebenbeit  seiner  wirtschaftlichen
Hilfsmittel  haben.  Wenn  bei  uns  in  Deutschland  zo  %  als  ein
wucherisch  hoher  Zins  für  ein  Darlehen  im  regelrechten  Geschäfts-
            
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