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Grundbegriffe der Wirtschaft.
Grundbegriffe der Wirtschaft.
"MAir hatten die Volkswirtschaftslehre vorläufig gekennzeichnet
die Lehre von der Bedarfsbefriedigung der Menschen.
Jetzt müssen wir diese vorläufige Erklärung erweitern und deutlicher
machen.
In dem Worte Volkswirtschaft stecken zwei' Begriffe: Wirtschaft
und Volk. Unter Wirtschaft verstehen wir den I n -
begriff der kfandlungen, Vorgänge und Einrichtungen,
die auf die dauernde planmäßige
Güterversorgung der Menschheit gerichtet
sind. Daß ein solches Wirtschaften notwendig ist, hat zwei Ursachen:
die Bedürftigkeit der menschlichen Natur und die Knappheit
der Versorgungsniittel. Diogenes, der von Alexander nichts
anderes zu erbitten weiß, als daß er ihm aus der Sonne gehe,
ist ein Extrem der Bedürfnislosigkeit, für den das Wirtschaften
zum mindesten nur eine sehr geringe Rolle spielt; die Bewohner
des Paradieses kannten keine -Nahrungsmittelknapxheit und
brauchten aus diesem Grunde nicht zu wirtschaften. In dem
Maße, als die Summe der Bedürfnisse der an Zahl ständig zunehmenden
Menschheit wie der einzelnen Menschen selbst wächst,
während die Natur sich weigert, ihre Gaben freiwillig zu vermehren,
wächst der Zwang zur Wirtschaft.
Mit Rücksicht darauf, daß sowohl die Summe der zur Verfügung
stehenden Bedarfsdeckungsmittcl wie der zu ihrer 'Gewinnung
und Verarbeitung erforderlichen Arbeitskräfte begrenzt
ist, muß dieses Wirtschaften unter der Überlegung erfolgen, m i t
den gegebenen Kräften und Materialien das
Maximum von Nutzen zu erzielen. Man spricht hier
von Wirtschaften in einem anderen Sinne als dem erstgenannten,
und zwar in einem weiteren. Das sogenannte wrrtschaftliche
oder ökonomische Prinzip, das nichts anderes
ist als das allgemeine Prinzip des geringsten Kraftaufwandes,
gilt überall, wo menschliche Tätigkeit vernünftig sich vollzieht.
In der Wirtschaft im erstgenannten Sinne aber spielt es eine so
entscheidende Rolle, daß es für die Psychologie des „homo
oeconomicus", des reinen wirtschastsmenschen geradezu entscheidend
ist.
Jeder einzelne sucht den Wirtschaftszweck für sich zu erreichen.
Eine Einzelwirtschaft ist denkbar; jedoch eben nur als singuläres