Der Krebtt.
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in unseren Tagen die Auflösung fces bäuerlichen Gemeinbesitzes
am Land in Rutzlanb, eine Maßnahme, welche auf die wirtschaft
liche Struktur dieses Agrarlandes nicht weniger einschneidend
wirken wird als die Aufhebung der Leibeigenschaft in den sech
ziger Jahren, ,
Die Frage der verfügungsberechtigung über dre proeuktrons-
mittel hat aber ihre Schärfe erst dadurch erhalten, daß im Pro
duktionsprozesse das Kapital eine immer größere Rolle spielte
und schließlich ausschlaggebend wurde. Solange der Gewerbe
betrieb sich in bett Formen des Handwerks abspielte, solange tn
fcer Tat das fertige Produkt im wesentlichen ein Werk der Hände
war, machte die Beschaffung der Produktionsmittel keine be
sonderen Schwierigkeiten. lVohl gab es auch unter den Hand-
werksaesellen arme Teufel; aber im ganzen konnten sie wohl,
wenn man sie nur erst Meister werden ließ, die Ausstattung einer
Schuster- oder Schreinerwerkstatt erschwingen. Zudem war der
Meg zwischen Produzenten und Konsumenten kurz; oft lieferte
der Besteller auch noch den Rohstoff (Tuch. Holz), so daß, wenn
der Besteller nun auch richtig bei der Ablieferung der Ware zahlte,
die Umlaufzeit des Kapitals verhältnismäßig kurz war. Jetzt
ist in der Industrie gar nicht daran zu denken, daß sich ein kleiner
Mann aus eigenen Mitteln eine Fabrik bauen könnte, und selbst
das Handwerk braucht immer mehr stehendes Kapital für llca-
schinerie; in der Großstadt aber ist der Kapitalbesitz, die ver-
süguna über möglichst viel Kapital geradezu entscheidend für dre
Leistungsfähigkeit. Da nun nicht jeder Produzent oder ^genauer
gesagt.' jeder der produzieren möchte, Kapital in genügendem
Maße besitzt, während umgekehrt Kapitalbesitzer ost nicht zu pro
duzieren geneigt oder fähig sind, findet ein 2lusgleich zwischen
beiden Teilen statt.
Ls kann das Verhältnis von Kapital und Produktion so ge
regelt werden, daß der wirkliche Produzent sich die Verfügung
über die Produktionsmittel leihweise übertragen läßt, das Risiko
allein übernimmt und den Besitzer der Produktionsmittel durch
eine bestimmte Leihgebübr entschädigt. Ein solches Verhältnis
kommt in weitem Umfanae in der Landwirtschaft unter dem
Namen Pacht vor; der Besitzer des Gutes bewirtschaftet es
nicht selbst, sondern überläßt es einem Pächter, der dafür eine
vorher ausgemachte Pachtsumme zahlt. In der Industrie ist eine
solche direkte Verleihung von Produktionsmitteln selten, wenn