Full text : Einführung in die Volkswirtschaftslehre

Der  Krebtt.

7!

in  unseren  Tagen  die  Auflösung  fces  bäuerlichen  Gemeinbesitzes
am  Land  in  Rutzlanb,  eine  Maßnahme,  welche  auf  die  wirtschaftliche ­
  Struktur  dieses  Agrarlandes  nicht  weniger  einschneidend
wirken  wird  als  die  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  in  den  sechziger ­
  Jahren,  ,
Die  Frage  der  verfügungsberechtigung  über  dre  proeuktronsmittel
  hat  aber  ihre  Schärfe  erst  dadurch  erhalten,  daß  im  Produktionsprozesse ­
  das  Kapital  eine  immer  größere  Rolle  spielte
und  schließlich  ausschlaggebend  wurde.  Solange  der  Gewerbebetrieb ­
  sich  in  bett  Formen  des  Handwerks  abspielte,  solange  tn
fcer  Tat  das  fertige  Produkt  im  wesentlichen  ein  Werk  der  Hände
war,  machte  die  Beschaffung  der  Produktionsmittel  keine  besonderen ­
  Schwierigkeiten.  lVohl  gab  es  auch  unter  den  Handwerksaesellen
  arme  Teufel;  aber  im  ganzen  konnten  sie  wohl,
wenn  man  sie  nur  erst  Meister  werden  ließ,  die  Ausstattung  einer
Schuster-  oder  Schreinerwerkstatt  erschwingen.  Zudem  war  der
Meg  zwischen  Produzenten  und  Konsumenten  kurz;  oft  lieferte
der  Besteller  auch  noch  den  Rohstoff  (Tuch.  Holz),  so  daß,  wenn
der  Besteller  nun  auch  richtig  bei  der  Ablieferung  der  Ware  zahlte,
die  Umlaufzeit  des  Kapitals  verhältnismäßig  kurz  war.  Jetzt
ist  in  der  Industrie  gar  nicht  daran  zu  denken,  daß  sich  ein  kleiner
Mann  aus  eigenen  Mitteln  eine  Fabrik  bauen  könnte,  und  selbst
das  Handwerk  braucht  immer  mehr  stehendes  Kapital  für  llcaschinerie;
  in  der  Großstadt  aber  ist  der  Kapitalbesitz,  die  versüguna
  über  möglichst  viel  Kapital  geradezu  entscheidend  für  dre
Leistungsfähigkeit.  Da  nun  nicht  jeder  Produzent  oder  ^genauer
gesagt.'  jeder  der  produzieren  möchte,  Kapital  in  genügendem
Maße  besitzt,  während  umgekehrt  Kapitalbesitzer  ost  nicht  zu  produzieren ­
  geneigt  oder  fähig  sind,  findet  ein  2lusgleich  zwischen
beiden  Teilen  statt.
Ls  kann  das  Verhältnis  von  Kapital  und  Produktion  so  geregelt ­
  werden,  daß  der  wirkliche  Produzent  sich  die  Verfügung
über  die  Produktionsmittel  leihweise  übertragen  läßt,  das  Risiko
allein  übernimmt  und  den  Besitzer  der  Produktionsmittel  durch
eine  bestimmte  Leihgebübr  entschädigt.  Ein  solches  Verhältnis
kommt  in  weitem  Umfanae  in  der  Landwirtschaft  unter  dem
Namen  Pacht  vor;  der  Besitzer  des  Gutes  bewirtschaftet  es
nicht  selbst,  sondern  überläßt  es  einem  Pächter,  der  dafür  eine
vorher  ausgemachte  Pachtsumme  zahlt.  In  der  Industrie  ist  eine
solche  direkte  Verleihung  von  Produktionsmitteln  selten,  wenn
            
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