Full text : Zur Wertzollfrage

leicht  auf  die  Prüfungsämter  ganz  verzichten  und  von
vornherein  die  Zollstellen  ermächtigen  können,  notfalls
Sachverständige  des  zugehörigen  Handelskammerbezirkes
zur  Entscheidung  zuzuziehen.  Der  Grenzübergang  solcher
Waren,  die  wegen  ihres  Gewichtes  oder  ihrer  Unteilbarkeit ­
  eine  Bemusterung  an  das  Prüfungsamt  nicht  zulassen, ­
  die  aber  hinsichtlich  der  Zulänglichkeit  ihrer  Wertanmeldung ­
  nur  von  erfahrensten  Sachverständigen  zutreffend ­
  beurteilt  werden  können,  wird  wiederum  möglicherweise ­
  auf  bestimmte  Zollstellen  zu  beschränken  sein,
die  zur  schnellen  Zuziehung  geeigneter  Sachverständiger
zu  befähigen  wären.  Auf  der  anderen  Seite  werden  vielleicht ­
  noch  mehr  als  bisher  die  Funktionen  der  Prüfungsämter ­
  in  der  schon  jetzt  eingeschlagenen  Richtung  zu  erweitern ­
  sein,  wonach  an  Stelle  der  konsularischen  Beglaubigung ­
  der  Rechnung  eines  ausländischen  Verkäufers
auch  die  Beglaubigung  durch  das  Prüfungsamt  treten
kann.
Neben  den  bezeichneten  Fragen  vorbereitender  Art
im  weitesten  Sinne,  neben  den  dann  folgenden  Fragen
nach  Wert  und  Wertunterschieden,  nach  dem  für  die  Wertzollerhebung
  zweckmäßigsten  Preisstadium,  nach  der  Erläßlichkeit
  oder  Ilnerläßlichkeit  der  Vetriebsanmeldepflicht,
nach  der  Notwendigkeit  der  konsularischen  Beglaubigung,
nach  dem  Grade  der  Entbehrlichkeit  und  den  zu  beschränkenden ­
  oder  zu  erweiternden  Funktionen  der  Prüfungsämter,
neben  derartigen  Grundfragen  wären  später  noch  wichtige ­
  Unterfragen  zu  behandeln,  die  ebenfalls  je  nach  den
            
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