Full text: Zur Wertzollfrage

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für die einzelnen Warengattungen und ihre Artels 
verschiedenen Handelsbräuchen verschieden zu bectnbv * 
roorten wären. Sie finden sich in den Ausführungs 
bestimmungen zum Tabaksteuergesetze bis ins Einzelne 
beantwortet; wenn sie im zweiten Kapitel dieser Schrift 
nicht näher erörtert wurden, so geschah es, weil der Art 
ihrer Regelung insofern allgemeine Bedeutung nicht zu 
zusprechen ist, als sie lediglich auf Grund besonderer 
Handelsgewohnheiten erfolgte. Hierher gehört die Frage, 
auf Grund welcher Zahlungsbedingungen (unter Berück 
sichtigung welchen Zieles bezw. Skontos) sich der wertzoll 
pflichtige Normalpreis im Regelfälle bildet, welcher Zu 
schlag oder Abschlag vom Preis im Falle einer von der 
Norm abweichenden Zahlungsbedingung bei der Wert- 
feststellung zu erfolgen hat. Hierher würde weiterhin die 
Frage gehören, ob und in welcher Höhe eine Norm für 
Agentenprovision (Maklerprovision, Courtage) durch Zu 
schlag oder Abschlag vom Rechnungspreise bei der Wert 
feststellung zu berücksichtigen wäre, in welcher Weise 
Fracht, Versicherung, Löschung und Spesen ähnlicher 
Art — sofern sie im Ausland entstanden und im Rech 
nungspreise nicht enthalten sind — dem wertzollpflich 
tigen Preise zuzuschlagen wären, ob an ihrer Statt in 
bestimmten Fällen Einheitssätze zu treten hätten und wie 
sie zu bemessen wären. 
Auch diese Unterfragen werden voraussichtlich, wenn 
auch vielleicht erst bei weiterem Reifen der gesamten 
Wertzollfrage, eine eingehende Behandlung und Er-
	        
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