Full text : Zur Wertzollfrage

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für  die  einzelnen  Warengattungen  und  ihre  Artels
verschiedenen  Handelsbräuchen  verschieden  zu  bectnbv  *
roorten  wären.  Sie  finden  sich  in  den  Ausführungsbestimmungen ­
  zum  Tabaksteuergesetze  bis  ins  Einzelne
beantwortet;  wenn  sie  im  zweiten  Kapitel  dieser  Schrift
nicht  näher  erörtert  wurden,  so  geschah  es,  weil  der  Art
ihrer  Regelung  insofern  allgemeine  Bedeutung  nicht  zuzusprechen ­
  ist,  als  sie  lediglich  auf  Grund  besonderer
Handelsgewohnheiten  erfolgte.  Hierher  gehört  die  Frage,
auf  Grund  welcher  Zahlungsbedingungen  (unter  Berücksichtigung ­
  welchen  Zieles  bezw.  Skontos)  sich  der  wertzollpflichtige ­
  Normalpreis  im  Regelfälle  bildet,  welcher  Zuschlag ­
  oder  Abschlag  vom  Preis  im  Falle  einer  von  der
Norm  abweichenden  Zahlungsbedingung  bei  der  Wertfeststellung
  zu  erfolgen  hat.  Hierher  würde  weiterhin  die
Frage  gehören,  ob  und  in  welcher  Höhe  eine  Norm  für
Agentenprovision  (Maklerprovision,  Courtage)  durch  Zuschlag ­
  oder  Abschlag  vom  Rechnungspreise  bei  der  Wertfeststellung ­
  zu  berücksichtigen  wäre,  in  welcher  Weise
Fracht,  Versicherung,  Löschung  und  Spesen  ähnlicher
Art  —  sofern  sie  im  Ausland  entstanden  und  im  Rechnungspreise ­
  nicht  enthalten  sind  —  dem  wertzollpflichtigen ­
  Preise  zuzuschlagen  wären,  ob  an  ihrer  Statt  in
bestimmten  Fällen  Einheitssätze  zu  treten  hätten  und  wie
sie  zu  bemessen  wären.
Auch  diese  Unterfragen  werden  voraussichtlich,  wenn
auch  vielleicht  erst  bei  weiterem  Reifen  der  gesamten
Wertzollfrage,  eine  eingehende  Behandlung  und  Er-
            
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