Zwecke ausgenutzt. Verpächter und Pächter fielen oft in die Hand der
Ratsherren zusammen, mit Dritten wurden Verträge unter der Hand
abgeschlossen, wobei Bestechungen aller Art nicht ausbleiben konnten. Es
findet sich übrigens auch die Auffassung, daß das Kämmereigut nicht
der Stadt, sondern dem Magistrat ausschließlich gehöre. 5
Daß solches Unwesen vorkommmen konnte, fand seine Erklärung
größtenteils auch darin, daß die Magistrate im strengsten Geheimnis bei
hrer Regierung versuhren. An Stelle der öffentlichen Verhandlung der
Stadtangelegenheiten ist die Heimlichtuerei getreten, die das „ewige
Hehlen“ zum Hauptgelöbnis der Mitglieder erhob.
Die Geschäftsführung war ungeordnet und verwirrt. Von regel—
mäßigen Sitzungstagen ist keine Rede. In einer sehr großen Zahl von
Städten wird darüber geklagt, daß die herrschsüchtigen Bürgermeister
uind Syndici die übrigen Ratsmitglieder möglichst von jedem Einfluß
fernzuhalten suchen. Entweder hielt man also möglichst gar keine
Sitzungen ab und der Bürgermeister erledigte alles für sich, oftmals
sogar in seiner Wohnung; oder aber man hatte zuweilen die Einrichtung
getroffen, daß Bürgermeister mit dem Syndikus und Kämmerer auf
einem erhöhten Podium an einem besonderen Tische saßen, allein die
Akten einsehend und so leise verhandelnd, daß die andern Ratsmitglieder
nachher unterschreiben mußten, was sie gar nicht gehört und gesehen
hatten. Daß bei solchen völlig verwahrlosten Zuständen die Schuldenlaft
der Städte ins Unermeßliche anwuchs, ist selbstverständlich. Durch das
Elend des Dreißigjährigen Krieges wurden die Städte dann noch völlig
an den Rand des Verderbens gebracht.
Doch wozu noch weitere Beispiele für diese tolle Wirtschaft an—
führen! Schmoller stellt auf Grund seiner eingehenden Studien fest:
„Es ist ein Pfuhl von Korruption und Betrügerei, der sich in den Be—
ichten vor uns auftut.“ Und ein anderer Kenner der damaligen Ver—
jältnisse (Hintze) faßt sein Urteil darüber folgendermaßen zusammen:
„Man darf sich diese alten oligarchischen Cliquen nicht geradezu als eine
Bande von Gaunern und Profitmachern vorstellen; es waren gewiß viel
rüchtige und ehrenwerte Elemente darunter, aber der Geist der Lässigkeit,
des Egoismus, des Klasseninteresses, der Mangel an Verantwortlichkeits-
Jefühl, an amtlicher Disziplin, an administrativer Schulung und Fähig—
keit — das waren doch Übelstände, die fast überall vorhanden waren,
die für dieses entartete, zurückgebliebene Stadtregiment geradezu charakte—
ristisch genannt werden können.“ —
Noch drängen sich uns die Fragen auf, wie war das Verhältnis
dieses Stadtregiments zu der Bürgerschaft; hatte diese überhaupt noch
einen Anteil an der Verwaltung?
Der Rat betrachtete sich als Obrigkeit, ließ sich „die Herren“ titu—