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der Zigarettensteuer, dessen Soll im Rechnungsjahre 1907
13,2 Millionen betrug, war somit auf 19,2 Millionen
Mark anzusetzen.
Demzufolge wurde für die Berechnung des Ertrages
im Beharrungszustande die folgende Übersicht maßgebend,
bezüglich deren Einzelheiten — soweit sie nicht im Vor
stehenden begründet sind — sich die Beläge in der Reichs
tagsdrucksache Nr. 994 (I. Session 1907/09) finden.
Ertragsberechnung für den Beharrungszustand:
Zoll für
660 000 dz.
unbearb. Ta
M.
bakblätter
zu
85 M. f. d. dz
56 100 000
„ „
12 000
„
Tabaklaugen
„
100
„ „ „ „
1200 000
ii ii
18000
„
Tabakrippen
„
85
„ „ „ „
1530 000
„ „
4 500
„
Karotten
„
210
„ „ „ „
945 000
„ „
500
„
Rauch-Kau-
Schnupftabak
„
300
„ „ „ „
150 000
„ „
70
„
Feinschnitt
„
700
„ „ „ „
49 000
„ „
4 000
„
Zigaretten
„
1000
„ „ „ „
4 000 000
„ „
2 000
„
Zigarre»
„
270
ft tr rr tt
540 000
Wertzoll für 4 Will.
M.
Zigarren
„
40
Ol
10
1 600 000
„
„ 96 „
„
unbearb. Ta
bakblätter
„
40
OjO
38 400 000
Steuer
„ 266 000
dz
inl. Tabakbl.
„
57
M. f. d. ä2. 15 162 000
„
„ 4 000
„
inl. Grmnpen
„
45
„ „ „ „
180 000
119 856 ooo
hierzu Zigarettensteuer 19 200 000
mithin gesamte Rohsolleinnahme 139 056 000
Hiervon ab die Rohsolleinnah me des Ernte
jahres 1907/08 für Tabakzoll u. -Steuer 79 800 000 M.
und die Rohsolleinnahme des Rechnungs
jahres 1907/08 für Zigarettcnsteuer 15 200 000 „ 95 000 000
Mithin Mehrertrag M. 44 056 000