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Wertanmeldung etwa unzulänglich, also die Wertangabe
zu niedrig erscheint — unzulänglich sei es mit Rücksicht auf
die scheinbar im Verhältnisse zum Rechnungspreise zu gute
Beschaffenheit der Ware oder in Rücksicht auf die mangelnde
Vertrauenswürdigkeit des Rechnungsausstellers oder Nechnungsempfängers
—, für diese Fälle schuf daher der
Antrag 14 eine höhere, autoritativere, durch Art und
Dauer ihrer Zusammensetzung größere Garantien der
Sachverständigkeit bietende und kaufmännischer organisierte
Instanz, als sie durch § 93 des Vereinszollgesetzes
vorgesehen ist; für die Entscheidung aller auftauchenden
Zweifelsfragen allein zuständig, wurde sie befähigt,
an Hand des an sie übersandten Warenmusters,
der Rechnung und Wertanmeldung richtig die
Kernfrage zu beantworten, ob unter Berücksichtigung
aller bei dem Kaufabschlüsse maßgebend gewesenen Umstände
allgemeiner oder individueller Art die Möglichkeit
zugegeben werden könne, daß die Ware zu einem
so niedrigen wie in der Wertanmeldung angegebenen
Preise gekauft worden sei.
Diese Instanz ist das Kaiserliche Prüfungsamt für
Tabakbewertung in Bremen, dessen 12 Mitglieder mindestens
zu zwei Dritteln aus, von den Vertretungen des
Tabakhandels und der Tabakverarbeitung vorgeschlagenen,
Sachverständigen *) zu bestehen hat, von denen wiederum
tunlichst zwei Drittel ihre Tätigkeit als Ehrenamt aus-*)
Ursprünglich — im Antrage 14 — waren 9 Sachverständige
vorgesehen.