Full text : Zur Wertzollfrage

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Wertanmeldung  etwa  unzulänglich,  also  die  Wertangabe
zu  niedrig  erscheint  —  unzulänglich  sei  es  mit  Rücksicht  auf
die  scheinbar  im  Verhältnisse  zum  Rechnungspreise  zu  gute
Beschaffenheit  der  Ware  oder  in  Rücksicht  auf  die  mangelnde
Vertrauenswürdigkeit  des  Rechnungsausstellers  oder  Nechnungsempfängers
  —,  für  diese  Fälle  schuf  daher  der
Antrag  14  eine  höhere,  autoritativere,  durch  Art  und
Dauer  ihrer  Zusammensetzung  größere  Garantien  der
Sachverständigkeit  bietende  und  kaufmännischer  organisierte ­
  Instanz,  als  sie  durch  §  93  des  Vereinszollgesetzes ­
  vorgesehen  ist;  für  die  Entscheidung  aller  auftauchenden ­
  Zweifelsfragen  allein  zuständig,  wurde  sie  befähigt, ­
  an  Hand  des  an  sie  übersandten  Warenmusters, ­
  der  Rechnung  und  Wertanmeldung  richtig  die
Kernfrage  zu  beantworten,  ob  unter  Berücksichtigung
aller  bei  dem  Kaufabschlüsse  maßgebend  gewesenen  Umstände ­
  allgemeiner  oder  individueller  Art  die  Möglichkeit ­
  zugegeben  werden  könne,  daß  die  Ware  zu  einem
so  niedrigen  wie  in  der  Wertanmeldung  angegebenen
Preise  gekauft  worden  sei.
Diese  Instanz  ist  das  Kaiserliche  Prüfungsamt  für
Tabakbewertung  in  Bremen,  dessen  12  Mitglieder  mindestens ­
  zu  zwei  Dritteln  aus,  von  den  Vertretungen  des
Tabakhandels  und  der  Tabakverarbeitung  vorgeschlagenen,
Sachverständigen  *)  zu  bestehen  hat,  von  denen  wiederum
tunlichst  zwei  Drittel  ihre  Tätigkeit  als  Ehrenamt  aus-*)
  Ursprünglich  —  im  Antrage  14  —  waren  9  Sachverständige
vorgesehen.
            
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