fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

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rc. aufgestellt werden, daß besondere Ein- und Ausgänge vorgesehen 
werden u. s. w., — daß jüngere Arbeiterinnen durch ernstere ältere Arbeite 
rinnen, oder durch halbinvalide oder jugendliche Arbeiter ersetzt werden rc. 
In manchen Fällen könnte ja auch durch Verordnungen obige allge 
meine Bestimmung für bestimmte Industrien specialisirt werden. 
Daß getrennte Ankleide- und Waschräume für die Ar 
beiterinnen eingerichtet werden, liegt eben so sehr im Interesse der Ge- 
sundheits- und Reinlichkeitspflege, wie der Sittlichkeit. Bei 
neuen, concessionspflichtigen Anlagen wird auch jetzt schon meistens 
diese Bedingung vorgesehen. Diese Räume könnten — wenigstens aus- 
hülfsweise — auch den jugendlichen Arbeiterinnen während der 
Pausen zum Aufenthalt dienen. Nach den bestehenden gesetzlichen Be 
stimmungen müssen dieselben während der freien Zeit die Fabrik verlassen; 
es ist aber im Gesetz nicht vorgesehen, daß ihnen nun auch ein Raum zum 
Aufenthalt zugewiesen werde. So werden dieselben in manchen Fabriken 
in Wind und Wetter, ohne Aufsicht — Mädchen und Jungen — hinaus- 
geschickt, oder müssen in irgend einem Thorweg oder einer Scheune Schutz 
suchen: eine wahrlich abstoßende Erscheinung. Ebenso ist es vielfach 
Mittags. Wenn die Einrichtung von Ankleide- und Waschräumen allge 
mein würde, so wäre diesem Uebelstande wenigstens in etwa abgeholfen- 
E. Fürsorge für die häusliche Ausbildung. 
Ebenso allgemein wie die Klagen bezüglich des sittlichen Nieder 
ganges, sind die über den Mangel des häuslichen Sinnes und der häus 
lichen Ausbildung der Arbeiterinnen. Auch die „Amtlichen Mittheilun 
gen" der Fabrikinspectoren geben diesen Klagen allgemein Ausdruck. So 
wohl Industrielle, wie wohlthätige Anstalten und Vereine (Frauen- 
Vereine, Arbeiterinnen-Hospize und Vereine rc.) haben zur Ausgleichung, 
dieser Mißstände Unterrichts-Curse im Nähen, Stopfen, Flickene 
Stricken, Kochen rc. eingerichtet, an denen die Arbeiterinnen gegen mäßigt 
Vergütung, oder umsonst, oder gar gegen Vergütung des ausfallenden 
Arbeitsverdienstes theilnehmen können. In den Jahresberichten der 
deutschen Fabrikinspectoren pro 1886 ist eingehend über diese Veransta ' 
tungen berichtet worden. Diese Mittheilungen ergeben, daß einerseits noch 
sehr wenig für die häusliche Ausbildung der Arbeiterinnen geschehet 
ist; daß anderseits das Resultat der Bemühungen sich ebenfalls şş 
gering erweist. Letzteres liegt wohl vielfach in der ungenügenden Ein 
richtung des Unterrichts, mehr noch aber in dem Mangel an Inter 
esse seitens der Schülerinnen — bei der übermäßig langen Arbeits 
zeit sehr begreiflich.
	        
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