Full text : Die Geldvermehrung im Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen

zuführen,  ist  nur  lösbar  mit  einer  starken  einmaligen  Vermögensabgabe, ­
  die  in  Kriegsanleihen  bezahlt  werden  und  bei
den  größten  Vermögen  vielleicht  bis  auf  etwa  25  %  gehen  kann.
Sie  vermindert  natürlich  zunächst  die  Schulden  des  Reiches  und
danrit  die  Anforderungen  für  die  Verzinsung,  was  von  großer
Wichtigkeit  ist.  Aber  sie  wird  es  auch  der  Regierung  ermöglichen,
den  Erwerbswirtschaften  in  gewissem  Amfange  Kapital  zur  Fortführung ­
  ihrer  Betriebe  zur  Verfügung  zu  stellen.  Eine  Vermögenssteuer, ­
  die  mit  1  °/o  bei  5000  Mark  Vermögen  beginnt,  bei  100  000
Mark  Vermögen  7 1 /,  %,  bei  1  Million  Mark  15  %,  bei  10  Millionen ­
  Mark  20  %  beträgt  und  eventuell  noch  bis  30  %  weiter
steigt,  wird  25  bis  30  Milliarden  Mark  ergeben  und  um  so  viel  die
Kriegsschuld  vermindern.  Allerdings  wird  sie  auf  inanche  Betriebe,
z.  B.  in  der  Landwirtschaft,  als  Rente  mit  einer  Amortisationsquote ­
  auf  das  Gut  eingetragen  werden  müssen.  Es  wäre  auch
durchaus  möglich,  daß  große  Anternehmungen  sie  zum  Teil  in  natura,
bezahlen,  ein  großer  Rittergutsbesitzer  z.  B.  eines  von  mehreren
Gütern  an  den  Staat  abtritt.  Es  wird  sich  dann  für  ihn  schon  Gelegenheit ­
  geben,  diesen  Besitz  zu  Geld  zu  machen.  Außerdem  aber
müßten  alle  im  Kriege  gestiegenen  Einkommen  und  Vermögen,
auch  die  durch  Erbansall  (außer  an  Deszendenten  und  Ehegatten)
gestiegenen,  noch  einmal  besonders  getroffen  werden.
Eine  solche  Vermögensabgabe  ist  zugleich  das  einzige  Mittel,
ein  starkes  Sinken  der  Kriegsanleihen  zu  verhindern,  welches  sonst
infolge  des  Kapitalbedürfnisses  der  Erwerbswirtschaften  eintreten
würde.  Der  Staat  kann  die  Gelder,  die  er  so  erhält,  zum  mindesten
also  die  ersparten  Zinsen  sowie  sonstige  Einnahmen  aus  Steuererhöhungen ­
  u.  dgl.,  dann  dazu  verwenden,  den  Erwerbswirtschaften
Kapital  zur  Verfügung  zu  stellen.  And  zwar  wird  es  sich  vor  allem
um  eine  Anterstützung  der  Kleinbetriebe  handeln.  Das  Ganze
trägt  also  den  Charakter  der  Mittelstandspolitik.  Große  Anternehmungen, ­
  namentlich  Aktiengesellschaften,  können  und  konnten
sich  auch  in,  Kriege  leicht  neues  Kapital  beschaffen  unter  Ausnutzung ­
  ihres  Aktienagios.  Auch  ist  es  eine  alte  Erfahrung,  daß
sie  am  leichtesten  von  den  Banken  Kredit  erhalten.  Die  Klein-  und
Mittelbetriebe  waren  schon  vor  dem  Kriege  in  dieser  Äinsicht  in
viel  ungünstigerer  Lage.  Hier  wird  es  unter  Amständen  Aufgabe
des  Staates  sein,  unterstützend  einzugreifen.  Es  kann  das  in  sehrverschiedener
  Weise  geschehen,  z.  B.  durch  Berücksichtigung  bei  der
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