Metadata: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 1)

Entwicklung der individualistischen Gesellschaft. 147 
Volks übersetzt; in Deutschland ist das weder dem Defensor 
pacis noch einem der Werke Occams widerfahren. Indes begann 
die Scholastik, nachdem sie schon für die deutsche Mystik mittelbar 
den philosophischen Untergrund geliefert hatte!, doch mit der 
zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts mehr einzudringen, und 
im 15. Jahrhundert war sie auch für deutsche Köpfe das beinah 
einzige Werkzeug höheren Denkens. Als solches hat sie sich 
dann noch weit über die Reformationszeit hinaus erhalten, bis 
sie von der naturwissenschaftlich-empirischen Methode des 
17. Jahrhunderts überwunden ward. 
Die Scholastik, die mit der zweiten Hälfte des 14. Jahr⸗ 
hunderts in Deutschland eindrang, die mit dieser Zeit überhaupt 
zu herrschen begann, nachdem noch Occam und andere für 
sie gekämpft und gelitten hatten, war die des Nominalismus. 
Der Nominalismus, schon früher in einzelnen Momenten sich 
ankündigend, z. B. bei Halesius, bedeutete zunächst eine Gegen⸗ 
wirkung gegen den übertriebenen Realismus eines Thomas von 
Aquino und eines Bonaventura, die nicht bloß die Vernünftigkeit 
des Offenbarungsglaubens zu beweisen sich vermessen hatten, 
sondern auch zu der Annahme gekommen waren, daß selbst für 
unser Heil an sich indifferente Thatsachen der christlichen Offen⸗ 
barung im Sinne einer höheren Vernunft lägen und somit als 
rationell betrachtet werden müßten. 
Demgegenüber behauptete der Nominalismus, großgezogen 
an der Erkenntnistheorie des Aristoteles, daß die Offenbarung 
an sich unbeweisbar sei, und lehnte damit die Annahme ab, 
daß sie in die gemeine Welt der Erfahrung hineinragen könne. 
Das ist jene Seite des Nominalismus, die auf ein freieres 
Denken hinweist, von der aus man an und für sich den Ausbau einer 
Weltanschauung auf bloß rationellem Felde hätte erwarten 
können. Allein hierzu fehlte noch die Voraussetzung einer 
individualistischen Kultur. Vielmehr betonte der Nominalismus 
nun von der andern Seite her, daß eben das Irrationelle der 
Offenbarung ihr Fürwahrhalten erfordere; in der verstandes— 
S. Band IV Buch XII Kap. 83 Nr. II. 
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