Full text: Die Geldvermehrung im Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen

VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein 207 
identisch, sondern der Sohn des Hermann de Warendorp senior, also ein Glied einer 
anderen Familie der Warendorp. 
36) Ebenda, Mar.-Magdalenen-Quartier S. 93. 
37) Vgl. oben den Textabdruck, am Anfang bei den Eintragungen über das Getreide- 
zeschäft (S. 194 zu Anm. 120). 
%) L.U.B. IT, Nr. 696f. — Da Hinrich Michaelis, unseres Hermann zweiter Schwieger- 
vater, bereits 1326 verstorben ist — O.St.B. 1326, 1327 passim — so ist bei der Höhe der 
ausstehenden Forderungen anzunehmen, daß die Witwe als Kauffrau das Geschäft 
weiterführte, und nun durch ihren Schwiegersohn ihre Forderungen eintreiben ließ, der 
deshalb zur Hälfte beteiligt wurde. Über einzelne Vermögensteile der zweiten Frau 
"Folgen noch später Angaben. 
3) Niederstadtbuch 1333, dominica ante Thome: Johannes de Verda tenetur Hermanno 
de Warendorpe in 450 m. d. in Pascha, pro quibus sibi suam hereditatem, quam ab ipso 
Hermanno comparavit, in epiphania domini coram consulibus impignoravit. Die Ver- 
pfändung vor dem. Rat fand also Neujahr 1334 statt. Es handelt sich um das frühere 
Wohnhaus Hermanns, das Johann de Verda 1333 Thome (O.St.B.) — also unmittelbar 
vorher — von Hermann gekauft hatte. Dieser Oberstadtbucheintrag berichtet nur von 
dem Verkauf und der Auflassung des Hauses, nicht, wie das sonst häufig ist, auch von 
der Begründung einer Rente zugunsten des Verkäufers, als Ersatz für das Restkaufgeld. 
Also bereits 1333, nicht erst im 15. Jahrhundert (so Pauli, Zustände I, S. 136, Abhdlgn. IV 
5. 104) kommt das Darlehn mit hypothekarischer Sicherheit als Ersatz der Hausrente 
vor. — Später hoffe ich nachzuweisen, daß in den 70er und 80er Jahren des 14. Jahr- 
hunderts das Darlehn mit hypothekarischer Sicherheit eine ganz verbreitete Einrichtung 
in Lübeck ist. 
40) Niederstadtbuch 1340, Prisci; 1341, Elisabeth. — Im ganzen handelt es sich um 
256% m. 1. 
4) Schröder, Hs. Marien-Quartier S. 672. 
2) Vgl. oben S. 176. 
*3) Zur Verdeutlichung gebe ich einen kurzen Stammbaumauszug: 
Wedekin de Revalia 
(1315: „„‚quondam“‘ O.St.B. II, S. 211, 4; einmal, 
1301, L.U.B. II, Nr. 1032, als Ratsherr erwähnt; sonst nicht dominus) 
Tochter Tochter 
= Hermann de Warendorp senior johann de Clingenberg 
+ 1333 nn A m 
Wedekin Tochter Johann 
= Hermann de 
Warendorp junior 
‘4) Im beginnenden 14. Jahrhundert steht eine größere Zahl von Clingenbergfamilien 
nebeneinander, darunter auch eine Handwerkerfamilie (Bertold de Clingenberg, pistor. 
0.St.B. I, S. 48, 3, 12). Die — etwa 3 — Kaufmannsfamilien des Namens hat man in der 
Weise blutmäßig zusammenzuschließen versucht, daß man ihre ältesten nachweisbaren 
Glieder als Brüder behandelte. Dafür fehlt das Zeugnis der Quellen. Immerhin dürften 
die beiden bedeutendsten dieser Familien, die auch allein im Rate vertreten waren — 
das sind die Nachfahren des Vaters unseres Johann, der auch Johann hieß, und Eberhard 
Clingenbergs, dessen Sohn der 1356 gestorbene Ratsherr Johann war — in enger Verwandt- 
schaft gestanden haben. Diese beiden ersten Johann und Eberhard werden in der Tat 
Brüder gewesen sein. Dafür spricht namentlich das gemeinsam geführte Wappen. Noch 
heute schmückt es die Grabplatte des als Kaufmann hervorragendsten Gliedes der 
Familie, das ist der Ratsherr Johann, Eberhards Sohn. Er war übrigens der erste Clingen- 
erg im Rate, während die Clingenberg des 13. Jahrhunderts noch nicht im Rate saßen. 
Es kann kein Zweifel sein. daß kaufmännische Tüchtigkeit den ersten Clingenberg in den
	        
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