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Jene für den Fäll II b:
Lp
i = M + [i
100
M-j-L. 1,0 p, ■worin
Summe der jährlichen Unkosten X 100
Jahressumme der produktiven Löhne des Betriebes
Die Anwendung der Methoden II a und II b ist nur dann einigermaßen
gerechtfertigt 1 ), wenn das Wertverhältnis zwischen Material
und Lohn eines Fabrikates entweder sehr groß oder sehr klein ist.
Wenn eine Unternehmung nahezu keine Löhne, also vorwiegend
Materialkosten verausgabt, dann nähert sich der Betrieb jenem des
Warenhandels und der alleinige Aufschlag auf den Materialwert
entspricht den tatsächlichen Verhältnissen: es werden nur Handlungsunkosten
verausgabt. Auch dann, wenn neben der Fabrikation
noch Handel mit fertigen Waren oder wenn nur Materiallieferungen
stattfinden, ist der ausschließliche Materialaufschlag berechtigt. Oden
wenn der Materialwert überhaupt nicht in Frage kommt und nur
Löhne bezahlt, nur oder vorwiegend Löhne kalkuliert werden 2 ), wie
z. B. bei Lohnarbeitern (Bleichereien, Färbereien, Appreturanstalten,
Zeugdruckereien usw., vgl. § 1 Ziff. 2 des HGB.). Im ersten
Fall können die Kosten durch Zuschlag auf den Materialwert, im
zweiten auf die Löhne gedeckt werden.
Die beiden folgenden Beispiele (Juni 1917) geben die Kostenberechnung
für reine Arbeitsvorgänge (§ 1 Ziff. 2 HGB.) wieder;
die Einzelteile werden fertig bezogen, nachgearbeitet, kontrolliert,
gelehrt und zusammengebaut (laboriert). Maschinenarbeit ist gering,
vielfach Stundenlohn. Das Beispiel a (Rheinland) gibt die Kosten
in Summen an — der Kostenzuschlag- würde 243 o/o,' betragen —,
das Beispiel b (Süddeutschland) entspricht der üblichen Methode in
der Metallindustrie; die Anlage zu b läßt die Zusammensetzung der
Lohnzuschläge erkennen.
Beispiel a:
Nettolöhne das Stück 67,5 Pfg.
Gehälter für Bureau- und Betriebsbeamte . 6,8 Pfg.
Kriegsunterstützungen 3,— „
Abschreibungen 3 ; 2 „
Unterhaltung der Werkzeuge und Maschinen 7,5 „
20,5 Pfg.
') Vgl. Rescei, Dia Kalkulationsmethoden im Maschinenbau. Wien 1903,
Selbstverlag (Sonderabdruck aus der Zeitschrift des öster. Ingenieur- und
Architekten-Vereins, 1903).
a ) Die Produktion besteht in der Bearbeitung vorhandener Waren, nicht in
der Hervorbringung neuer.