Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Soziale  Verhältnisse

brach,  sandten  sie  1770  eine  Deputation  nach  Petersburg,  welche
die  Kaiserin  Katharina  II.  bat,  die  Fürstentümer  „mit  den  anderen
Provinzen,  die  das  allmächtige  Rußland  beherrscht,  zu  vereinigen".
In  diesen  Ländern  mögen  „überall  die  russischen  Gesetze  und
Einrichtungen  eingeführt  und  die  Steuern  nach  Petersburg  gesendet ­
  werden."  Dafür  baten  sich  die  walachischen  Bojaren  aus,
daß  an  die  Spitze  der  Walachei  unter  dem  Befehle  eines  russischen
Generals  4  einheimische  Bojaren  gestellt  und  ermächtigt  werden,
zu  richten,  zu  verwalten,  Steuern  einzuheben  und  Beamte  in  den
Bezirken  zu  bestallen.  „Die  Eroßbojaren  erster  und  zweiter  Klasse
sollen  ihre  Privilegien  wiedererhalten  und  überdies  der  kaiserlichen
Gnade  teilhaftig  werden."  Und  die  moldauischen  Bojaren  forderten,
„daß  die  Regierung  des  Landes  12  inländischen  Eroßbojaren  erster
Klasse  übertragen  werde",  „von  denen  6  zu  richten,  und  6  die  Steuern
einzuheben  hätten"  (Punkte  1  und  2  der  Petition).  In  den  Bezirken
seien  je  nach  der  Größe  2  bis  4  Bezirksbeamte  (ispravmoi)  aus  den
Reihen  der  Bojaren  zweiter  Klasse,  und  die  nötigen  Vollzugsorgane
aus  den  Bojaren  dritter  Klasse  zu  bestallen,  die  dann  in  die  höheren
Würden  vorzurücken  hätten.  „Doch  dürfe  die  Bestallung  aller  Bojaren ­
  —  wohl  damit  sich  viele  bereichern  könnten  —  nur  für
ein  Jahr,  längstens  für  drei  Jahre  erfolgen,  worauf  sie  zurückzutreten ­
  und  anderen  Bojaren  Platz  zu  machen  hätten,  damit
mit  der  Zeit  sämtliche  Bojaren,  selbst  die  Mitglieder  verarmter
Familien,  an  die  Reihe  kommen  (P.  6  der  Petition).  Die  jeweils
bestallten  Bojaren  hätte  der  mit  der  Statthalterschaft  betraute
russische  General  „mit  Kaftanen"  zu  bekleiden  (P.  12).  Als  sie
im  Frieden  von  Kudschuk-Kainardschi  (1774)  diese  Wünsche  nicht
durchsetzen  konnten,  forderten  sie  mindestens  die  Ernennung  nationaler ­
  Fürsten.  Ähnliche  Wünsche  wurden  bei  jedem  sich  darbietenden ­
  Anlasse,  insbesondere  gelegentlich  der  folgenden  Kriege
zwischen  Rußland  und  der  Türkei  wiederholt,  doch  gelangten  sie
nicht  zur  Erfüllung.  Wohl  stärkte  Rußland,  das  seit  dem  Frieden
von  Adrianopel  (1829)  einen  maßgebenden  Einfluß  auf  die  Geschicke ­
  der  Donaufürstentümer  erlangt  hatte,  im  Wege  konstitutioneller ­
  Formen  durch  das  1831  für  die  Walachei  und  1832  auch  für
die  Moldau  erlassene  Reglement  organique  die  Stellung  der  Bojaren
im  allgemeinen,  indem  es  von  150  Mandaten  in  der  zur  Wahl  des
Fürsten  berufenen  Versammlung  123  und  in  der  normalen  gesetzgebenden ­
  Versammlung  alle  42  Mandate  dem  Klerus  und  den
Bojaren  vorbehielt;  dagegen  förderte  es  innerhalb  der  Bojarenklasse ­
  vor  allem  die  griechischen  Familien,  weil  diese  sich  stets  den
russischen  Zwecken  am  willfährigsten  erwiesen.  Angesichts  dieser
Umstände  fügten  sich  die  rumänischen  Bojaren,  soweit  sie  nicht  schon
            
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