Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Gestaltung  in  Rumänien

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Fürst  verweigerte  die  Durchführung  dieses  Beschlusses,  befreite  die
Bauern  durch  einen  Staatsstreich  und  erliest  ohne  Zustimmung  der
Kammern  am  24.  August  1864  ein  Gesetz,  durch  welches  die  Bauern
Eigentümer  der  von  ihnen  bebauten  Scholle  wurden.  463564
Bauern  erhielten,  je  nachdem  sie  mit  4  oder  2  Ochsen  spannfähig
oder  nicht  spannfähig  waren,  in  der  Walachei  je  5,5,  3,9  beziehungsweise ­
  2,3,  und  in  der  Moldau  7,9,  5,7,  beziehungsweise  3,6  ha  im
Gesamtausmatze  von  1737714  ha  gegen  eine  an  den  Grundbesitzer
binnen  15  Jahren  in  Raten  zu  zahlende  Entschädigung  von  je  663,
426,  beziehungsweise  302  Lei  als  freies,  jedoch  durch  30  Jahre  unveräutzerliches
  und  unverpfändbares  Eigentum.  Die  letztere  Frist
wurde  in  der  Folge  verlängert.  Durch  spätere  Gesetze  aus  den  Jahren
1878,1881,1884,1886,1892  und  1896  erlangten  im  Wege  der  Parzellierung ­
  der  Staatsdomänen  noch  163995  Bauern  Anteile  von  je
6  ha  im  Gesamtausmatze  von  764363  ha;  doch  Hielt  das  Wachstum
der  Bodenfläche  mit  der  Vermehrung  der  Bauern  nicht  gleichen
Schritt.  Zuletzt  gehörten,  wie  oben  erwähnt  wurde,  920939  Bauern
3163646  ha  an,  so  dast  im  Mittel  auf  eine  Bauernwirtschaft  nur
3,3  ha,  also  das  Minimum  der  ehemaligen  Cuzaschen  Dotation
entfiel,  und  die  Lage  der  Bauern  sich  noch  ungünstiger  gestaltete,
als  nach  der  allgemein  als  unzulänglich  anerkannten  Agrarreform
des  Jahres  1864.  Das  ungenügende  Ackerland  und  der  gänzliche
Mangel  an  Weide  und  Wald,  an  denen  die  Bauern  kein  Nutzungsrecht, ­
  geschweige  denn  einen  Anteil  erhielten,  verursachten  wiederholte ­
  Bauernaufstände,  die  alle  blutig  niedergeschlagen  wurden.
Der  letzte  Aufstand  vom  Jahre  1907  veranlatzte  den  König  Carol,
durch  eine  Botschaft  einschneidende  agrarische  Reformen  in  Aussicht ­
  zu  stellen.  Von  ihnen  ist  bisher  nur  eine,  zum  Teil  allerdings
auf  dem  Papier  gebliebene,  Änderung  des  Gesetzes  über  die  landwirtschaftlichen ­
  Verträge,  welche  die  Bauern  vor  Auswucherung,
Ausbeutung  und  Vergewaltigung  schützen  soll,  sowie  die  Errichtung
einer  Parzellierungsbank  verwirklicht,  welche  mit  einem  Gewinne  von
nahezu  700000  Lei  den  Bauernbesitz  um  1902  Parzellen  von  je  5  ha
vermehrt  hat.  Die  wichtigste  Reform,  die  teilweise  Expropriierung
der  Latifundien,  die  eine  Änderung  der  Verfassung  erheischt  und
der  zuliebe  eine  Konstituante  zusammentrat,  ist  nicht  einmal  zu
einem  Entwürfe  gediehen.  Der  Ausbruch  des  Krieges  hat  sie  wohl
auf  unbestimmte  Zeit  aufgeschoben.  Mangels  ihrer  Durchführung
verbleibt  der  rumänische  Bauer  in  seinem  bisherigen  Elend.  Trotz
60jähriger  verfassungsmäßiger  Freiheit  führt  die  rumänische  Landbevölkerung, ­
  und  sie  macht  82  %  der  gesamten  Volkszahl  aus,
dieselbe  Eristenz,  wie  zur  Zeit  der  türkischen  Herrschaft,  ja  der
römischen  Eroberung  Daciens.  Schlecht  untergebracht,  mangel-
            
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