fullscreen: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Politische Verhältnisse 
fertigt in Gemäßheit der vom Ministerium des Äußeren erhaltenen 
Weisungen die Reisepässe aus. Er überwacht alle juristischen Per 
sonen und alle Wohlfahrtsanstalten seines Kreises, kann jedoch 
ihnen gegenüber nicht direkt vorgehen, sondern hat seine Wahr 
nehmungen und Ausstellungen der berufenen Behörde mitzuteilen. 
Er inspiziert die Kranken-, Irren- und Siechenhäuser, die Ge 
fängnisse, sowie die Reichs- und Kreisstraßen, sofern aber Anstalten 
ein eigenes von der Regierung genehmigtes Statut besitzen, bedarf 
er zur Besichtigung einer besonderen Ermächtigung des Ministeriums. 
Bei Elementarereignissen, bei Epidemien und Viehseuchen hat sich 
der Präfekt an Ort und Stelle persönlich von den getroffenen Ab- 
wehrmaßregeln zu überzeugen. Er trifft die nötigen sanitären und 
veterinären Verfügungen, stellt die Listen der für den Eeschworenen- 
dienst tauglichen Personen zusammen und wacht über die Gesetz 
lichkeit der Gemeindeverwaltung. Endlich hat der Präfekt alljährlich 
dem Ministerium des Innern einen ausführlichen Bericht über 
den Zustand des seiner Verwaltung anvertrauten Kreises zu er 
statten. 
Hilfsorgane des Präfekten in der Ausübung seines 
Dienstes sind die ihm unterstellten Beamten, welche zusammen 
mit ihm die Präfektur bilden, ferner die Subpräfekten und deren 
Gehilfen, die Sanitätsorgane, die Revisionskommissionen, 
die Polizeiorgane und die Gendarmerie. 
Die Präfektur besteht unter der Leitung des Präfekten aus 
einem Direktor, einem Bureauchef und den nötigen Hilfskräften. 
Dem Direktor obliegt die Erledigung der Akten und in Abwesen 
heit des Präfekten die Vertretung desselben. Der Bureauchef 
unterstützt den Direktor bei der Erledigung der Akten, und die 
Hilfskräfte besorgen die Ausfertigung und Verwahrung der ein 
zelnen Akten. 
Die Subpräfekten sind detachierte Gehilfen des Präfekten, 
welche im Aufträge desselben und unter seiner Kontrolle die Be 
fugnisse des Präfekten in einem bestimmten Bezirke ausüben. Ihre 
Gehilfen haben unter der Leitung des Subpräfekten denselben 
Wirkungskreis und vertreten ihn im Verhinderungsfälle. 
Als Sanitätsorgane fungieren im Kreise die Sanitätsräte, 
die Primärärzte, die Tierseuchenkommissionen und die Kreistier 
ärzte, in den Bezirken aber die Bezirksärzte und die Bezirkstierärzte. 
Der Sanitätsrat besteht unter dem Vorsitze des Präfekten aus dem 
Primarärzte, den Eemeindeärzten der Hauptstadt, dem Leiter des 
Kreisspitals und den Ärzten des Spitals der Hauptstadt, dem Ear- 
nisonschefarzte, dem Bürgermeister der Hauptstadt, zwei Mit-
	        
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