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Wirtschaftliche Verhältnisse
b) Kreditwesen
Gleichen Schritt mit der wirtschaftlichen Entwicklung Rumä-
niens hielt auch das Kreditwesen. Seine Organisation umfaßt
gegenwärtig eine Reihe von öffentlichen und privaten Bau
ten und von Genossenschaften.
Öffentliche Banken sind: die Nationalbank (bancanationalst,
aRomäniei), die Spar- und Depositenbank (oasa äs äspunori, oon-
«swnaftnni §i economii), die vier Bodenkreditanstalten (orsäitul
tnnoiar und orsäitul kunoiar urban äin Luours^ti, srsäitul
tunsiar urban äin äa^i und srsäitul kunoiar urban äin Craiova),
die Parzellierungsbank (casa rurulä), die Agrarbank (banca agricolä)
und die Acker- und Weinbau-Kreditanstalt (orsäitul agricol §i viticol).
Die Nationalbank wurde durch das unter dem 31. Mai 1892
geänderte Gesetz vom 17. April 1880, M. O. Nr. 90, mit einem
Kapitale von 30000000 Lei ins Leben gerufen, von welchem der
Staat 10000000 Lei auf sich nahm; doch hat er 1901 seinen Aktien
besitz verkauft. Der Wirkungskreis der Bank umfaßt die Befugnis,
Wechsel- und Schatzscheine zu eskomptieren, Gold und Silber zu
laufen und zu verkaufen, Effekten einzukassieren, Darlehen gegen
Verpfändung von Gold und Silber zu gewähren, Geld und Eeldes-
wert in laufender Rechnung entgegenzunehmen, sowie Lager
scheine und öffentliche Schuldverschreibungen zu beleihen. Die
Bank besitzt das Privilegium, Banknoten auszugeben; doch müssen
sie bis zu 40 % mit effektivem Golde oder Eoldwechseln gedeckt sein.
Die Banknoten werden in Stücken von 10, 100, 600 und 1000 Lei
ausgegeben und auf Verlangen in Gold eingelöst. Durchschnittlich
zirkulieren Banknoten von 300000000 Lei. Im Jahre 1915 erreichte
ihre Summe 762210210 Lei. Die Golddeckung betrug im Mittel
45%. Die Einlagen bezifferten sich imJahre 1911 auf 192 475286 Lei,
von denen im Laufe des Jahres 75566600 Lei behoben wurden.
Der Wechfeleskompte umfaßte 103219128 Lei, 492356085 Mark,
3473872 Livres Sterling, 50000 Gulden holländisch und 5371000
Kronen, der Lombard 114848020 Lei, das gesamte Virement stellte
sich auf 1671383587 Lei.
Die Depositenkasse ist eine Staatsanstalt und wurde mit
dem Gesetze vom 3. August 1876, M. O. 114, errichtet. Ihr obliegt
die Verwahrung und Verwaltung aller administrativen, gericht
lichen und freiwilligen Depositen, der Kaduzitäten, der beschlag
nahmten Gelder, der Überschüsse der Kreise und Gemeinden, so
wie sämtlicher Kautionen. Mit dem Gesetze vom 16. Januar 1880,
M. O. 12, wurde ihr eine unter staatlicher Garantie ins Leben ge
rufene Sparkasse angegliedert, welche die Bestimmung hat, Spar-