Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Kreditwesen 
31 
einlagen entgegenzunehmen, zu verwalten und zu verzinsen. End 
lich wurde die Depositenbank durch das Gesetz vom 5. April 1900, 
M. O. 9, ermächtigt, Kreisen, Gemeinden und sonstigen mit Um 
lagerecht ausgestatteten öffentlichen Korporationen Darlehen gegen 
Ausgabe von Kommunalschuldverschreibungen zu gewähren. Die 
Depositen beliefen sich 1911 auf 84510116 Lei in barem Gelde und 
auf 338014455 Lei in Effekten, der Spareinlagenverkehr betrug 
im Jahre rund 26000000 Lei und der Stand der Spareinlagen am 
Schlüsse des Jahres 60190777 Lei. An Kommunaldarlehen wurden 
bis 1907 insgesamt 365608229 Lei gewährt. 
Der Credit funciar rural wurde zur Befriedigung der 
Hypothekarkreditbedürfnisse des Großgrundbesitzes durch das Gesetz 
vom 5. April 1873 als wechselseitige Anstalt mit der Berechtigung 
zur Ausgabe von Pfandbriefen ins Leben gerufen. Er begann 
seine Tätigkeit am I.Juni 1873 mit der Beleihung von 116 Gütern 
durch Begebung 7 % iger Pfandbriefe im Gesamtbeträge von 
17204100 Lei zu einem Kurse von 80,9 %. Ende 1911 waren 
3176 Güter mit Restdarlehen von insgesamt 373806299 Lei be- 
liehen. Begeben wurden seit der Errichtung Pfandbriefe im Be 
trage von 597 409400 Lei, die auf 7 %, 5 % und 4 % lauteten und 
im Mittel 100,67, beziehungsweise 90,3 notierten. Die Garantie- 
fonds wuchsen im Laufe der Zeiten auf 34700015 Lei an. Nach 
dem Muster des credit funciar rural wurden drei weitere Boden- 
kreditanstalten für die städtischen Hypothekarbedürfnisse in Bukarest, 
Jassy und Craiova errichtet. Bis 1907 haben sie Hypothekardarlehen 
im Betrage von 140644200 Lei bewilligt. Im Verkehre befanden 
sich 158066100 Lei teils 4 teils 5 % iger Pfandbriefe. 
Die Parzellierungsbank „casa ruralä“ verdankt ihre 
Entstehung dem Gesetze vom 4. April 1908 und hat den Zweck, 
Bauern die für den Bodenerwerb nötigen Kapitalien zu beschaffen. 
Zur Erreichung desselben ist sie mit einem Kapitale von 10000000 Lei 
ausgestattet, von denen 5000000 Lei vom Staate und 5000000 Lei 
von Privaten aufgebracht wurden. Ferner hat sie die Berechti 
gung, Schuldverschreibungen (bonuri rurale) auszugeben. Die 
Bank kauft teils selbst Güter, teils vermittelt sie bloß die betreffenden 
Transaktionen zwischen den verkaufenden Großgrundbesitzern und 
den kaufenden Bauern, in welchem Falle sie den Marimalpreis 
festsetzt und nach vollzogenem Kaufe alle weiteren Durchführungs 
maßnahmen trifft. Die gekauften Güter werden in unteilbare 
Parzellen von je 5 ha zerlegt. Einem und demselben Bauer darf 
nur eine Parzelle verkauft werden, und auch dies nur dann, wenn 
er den Besitz der zu ihrer Bearbeitung notwendigen Viehstücke und 
Werkzeuge nachweist. Vorgezogen werden Käufer, welche keinen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.