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Wirtschaftliche Verhältnisse
die Altersrente ist gleich der Jnvaliditätsrente und fällt nach voll
endetem 30. Dienstjahre oder 64. Lebensjahre an. Die Witwenrente
beträgt 50 % der Pensionsanwartschaft oder Pension des Gatten
und wird bis zum Ableben, beziehungsweise bis zur Wiederverehe
lichung der Witwe gezahlt. Hat aber die Witwe minderjährige
legitime oder legitimierte Kinder, so erhält sie als Witwenrente
die gesamte dem Gatten gebührende Pension, jedoch nur bis zur
Volljährigkeit des jüngsten Kindes. Wenn die Witwe sich wieder
verheiratet oder stirbt, wird ihre Pension um y 4l wenn aber nur ein
Kind vorhanden ist, um die Hälfte gekürzt und bis zur Volljährigkeit
der Waisen oder ihrer vorhergehenden Verheiratung gezahlt. Die
Bemessung und Anweisung der Pensionen erfolgt für die Angestell
ten selbst jährlich am 1. April und 1. Oktober, für die Witwen und
Waisen aber sofort nach dem Tode des Gatten, beziehungsweise des
Vaters und wird von einer Kommission vorgenommen, welche aus
dem Präsidenten des Bukarester Gerichtshofes, zwei Pensionären,
einem Staats-Advokaten und dem Eeneral-Rechnungs-Direktor be
steht. Die EntscheidungenderKommissionbedürfenderZustimmung
des Finanzministers und der Bestätigung des Königs. Gegen die
vorgenommene Bemessung kann an das Appellationsgericht und in
letzter Instanz an den Obersten Gerichtshof berufen werden.*)
Nach dem Stande vom Jahre 1901 bezogen Pensionen
9614 Personen und zwar:
Mcnatspenstonen
im Jahresausm
3095
von weniger als 49 Lei
959 317
1776
von 50— 99
1 561 292
732
100—114
894545
456
„ 115—149
n
776 150
796
150—199
n
1 583 011
1117
, 200—299
3 277 227
799
, 300—399
3 319 898
301
„ 400—499
1 589 722
239
500—599
1 570 480
76
.. 600- 699
578 278
144
700—799
1 288 806
39
.. 800—999
408 728
44
1000 Lei u. darüber
615 777
insgesamt daher 18 423 23t Lei
Gegenüber dem Heere von Angestellten treten die Angehöri
gen der freien Berufe stark zurück. 1909 zählte Rumänien
1411 Advokaten, 785 praktische Ärzte, 160Apotheker, 618Ingenieure,
208 Architekten, 77 Maler, 45 Bildhauer, 33 Theater- und 113 Zei
tungsunternehmungen.
*) Dgl. A. Oncinl, Dreptul administrativ romän, Wien, 1900. S. 107 ff.