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Schule
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ungarisch ist. Besucht wurden die evangelischen Schulen von bei
läufig 1800 Kindern. Die Mittel zur Bestreitung der Kultus- und
Schulausgaben werden durch Beiträge der Glaubensgenossen, durch
Gebühren für gottesdienstliche Handlungen, durch Spenden aus
Deutschland und Österreich und schließlich durch Unterstützungen
vom Eustav-Adolf-Verein aufgebracht.
Die Sorge für die mosaischen Kultusbedürfnisse ist voll
ständig der privaten Initiative der in Rumänien ansässigen Juden
überlassen. Der Staat kümmert sich um sie nicht und hat auch die
Rechtsverhältnisse des jüdischen Glaubensbekenntnisses bisher einer
Regelung nicht unterzogen. Die Juden richten ihre Kultusgemeinden
nach ihrem Gutdünken ein und erhalten sie aus den eigenen Mitteln.*)
2. Schule
In den Donaufürstentümern wurde Unterricht in fürstlichen
und Klosterschulen erteilt. Er beschränkte sich auf Religion, Lesen
und Schreiben und slavische Sprache. Mitte des siebzehnten Jahr
hunderts trat an die Stelle der letzteren die rumänische Sprache,
um bald immer mehr der griechischen Sprache Platz zu machen,
neben welcher in den höchstorganisierten fürstlichen Schulen zu
St. Sava in Bukarest und Trei Jerarchi in Jassy die lateinische und
die französische Sprache mitunterrichtet wurden. Erst anfangs des
19. Jahrhunderts eröffneten Georg Lazar in Bukarest und Georg
Asachi in Jassy Privatschulen mit rumänischer Unterrichtssprache.
Doch war das gesamte Schulwesen nur für die Bedürfnisse der höheren
Klassen der Bevölkerung eingerichtet; das Volk entbehrte voll
ständig jedes Unterrichts.
Eine Änderung trat erst nach der Vereinigung der Donau
fürstentümer ein, indem 1866 der Schulzwang eingeführt und durch
die Gesetze von 1893, 1896 und 1898 das Volks-, Mittel- und
Hochschulwesen geregelt wurde.
Der Volksschulunterricht ist obligatorisch für alle Kinder im
Alter von 7 bis 14 Jahren; doch wird der Schulzwang nur in den
städtischen Schulen voll ausgenützt. Auf dem flachen Lande ge
nügt ein nur fünfjähriger Schulbesuch, und sowohl in der Stadt
als auch auf dem Lande steht die allgemeine Schulpflicht bloß auf
dem Papiere, indem von rund 1200000 schulpflichtigen Kindern
im Jahre 1912/13 nur 616570 oder 61 % in den Schulen einge
schrieben waren, während der Rest eine Schule überhaupt nicht
besuchte. Der Grund für diese ungenügende Frequenz liegt weniger
*) Dgl. Enciclopedia romanä S. 483ff. und 829ff.