Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Schule 
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ungarisch ist. Besucht wurden die evangelischen Schulen von bei 
läufig 1800 Kindern. Die Mittel zur Bestreitung der Kultus- und 
Schulausgaben werden durch Beiträge der Glaubensgenossen, durch 
Gebühren für gottesdienstliche Handlungen, durch Spenden aus 
Deutschland und Österreich und schließlich durch Unterstützungen 
vom Eustav-Adolf-Verein aufgebracht. 
Die Sorge für die mosaischen Kultusbedürfnisse ist voll 
ständig der privaten Initiative der in Rumänien ansässigen Juden 
überlassen. Der Staat kümmert sich um sie nicht und hat auch die 
Rechtsverhältnisse des jüdischen Glaubensbekenntnisses bisher einer 
Regelung nicht unterzogen. Die Juden richten ihre Kultusgemeinden 
nach ihrem Gutdünken ein und erhalten sie aus den eigenen Mitteln.*) 
2. Schule 
In den Donaufürstentümern wurde Unterricht in fürstlichen 
und Klosterschulen erteilt. Er beschränkte sich auf Religion, Lesen 
und Schreiben und slavische Sprache. Mitte des siebzehnten Jahr 
hunderts trat an die Stelle der letzteren die rumänische Sprache, 
um bald immer mehr der griechischen Sprache Platz zu machen, 
neben welcher in den höchstorganisierten fürstlichen Schulen zu 
St. Sava in Bukarest und Trei Jerarchi in Jassy die lateinische und 
die französische Sprache mitunterrichtet wurden. Erst anfangs des 
19. Jahrhunderts eröffneten Georg Lazar in Bukarest und Georg 
Asachi in Jassy Privatschulen mit rumänischer Unterrichtssprache. 
Doch war das gesamte Schulwesen nur für die Bedürfnisse der höheren 
Klassen der Bevölkerung eingerichtet; das Volk entbehrte voll 
ständig jedes Unterrichts. 
Eine Änderung trat erst nach der Vereinigung der Donau 
fürstentümer ein, indem 1866 der Schulzwang eingeführt und durch 
die Gesetze von 1893, 1896 und 1898 das Volks-, Mittel- und 
Hochschulwesen geregelt wurde. 
Der Volksschulunterricht ist obligatorisch für alle Kinder im 
Alter von 7 bis 14 Jahren; doch wird der Schulzwang nur in den 
städtischen Schulen voll ausgenützt. Auf dem flachen Lande ge 
nügt ein nur fünfjähriger Schulbesuch, und sowohl in der Stadt 
als auch auf dem Lande steht die allgemeine Schulpflicht bloß auf 
dem Papiere, indem von rund 1200000 schulpflichtigen Kindern 
im Jahre 1912/13 nur 616570 oder 61 % in den Schulen einge 
schrieben waren, während der Rest eine Schule überhaupt nicht 
besuchte. Der Grund für diese ungenügende Frequenz liegt weniger 
*) Dgl. Enciclopedia romanä S. 483ff. und 829ff.
	        
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