Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Politische Verhältnisse 
Handlungen zu enthalten, die eine ausschließliche Gewalt über die 
selbe zum Inhalt haben oder eine Einmischung in die Details des 
Dienstes bedeuten, wogegen das Eendarmeriepersonal den Zivil 
behörden die ihnen zukommende Achtung zu zollen und in den 
Grenzen seiner Befugnisse zu bleiben hat.*) 
c) Besondere Territorialverwaltung 
Neben der allgemeinen staatlichen Verwaltung, deren Trägerin 
im Kreise die Präfektur ist, bestehen noch besondere Territorial 
verwaltungen für die Finanzen, die Justiz und die Armee. 
Die Finanzverwaltung besitzt in den Kreisen eigene Organe 
einerseits für die Bemessung, andererseits für die Einhebung. Or 
gane für die Bemessung der direkten Steuern sind die General- 
kommissionen, die sich in Eemeindekommissionen und in die Be 
rufungskommissionen gliedern. Die letztere setzt sich aus dem Kreis 
gerichtsvorsteher, dem Obmann des Kreisausschusses als gesetzlichem 
Vertreter der Steuerträger und einem Vertreter des Fiskus zu 
sammen und hat über die Berufungen gegen die Beschlüsse aller 
Eemeinde-Bemessungs-Kommissionen des Kreises zu entscheiden. 
Die Bemessung der Gebühren erfolgt durch den Vorsteher des die 
Urkunden legalisierenden Kreisgerichtes, jene aller übrigen Steuern 
und Abgaben durch den Hauptkassier des Kreises, welcher auch für 
die Vereinigung der Bemessungen und für die Ausfertigung der 
Steuerlisten zu sorgen hat. Die Aufsicht zugunsten des Fiskus ob 
liegt unter der Leitung des Hauptkassiers dem Kontrolleur und den 
ihm zugewiesenen Hilfsorganen. Mit der Einhebung und Ein 
treibung aller Steuern und Gebühren sowie der Umlagen für die 
Kreise, Gemeinden und Straßenfonds ist unter der Leitung des 
Hauptkassiers des Kreises eine Anzahl von Steuereinnehmern be 
traut, welche auf Vorschlag des Hauptkassiers vom Finanz- 
minister ernannt werden. Die Einhebung der Zölle endlich be 
sorgen unter der Kontrolle von Zollinspektoren die Zollämter. Eine 
Übersicht über die Einteilung der Finanzverwaltung bietet die Ta 
belle auf Seite 76. 
Territoriale Organe der Justizverwaltung sind die Präsi 
denten und Oberstaatsanwälte der vier Appellationsgerichte in 
Bukarest, Ja?i, Galati und Craiova sowie die Ersten Präsidenten 
und Ersten Staatsanwälte der in den Kreishauptstädten befindlichen 
Kreisgerichte. Ihnen obliegt die Verwaltung der Gerichtshöfe und 
*) Vgl. A. Onciul, I. c. S. 45 ff.
	        
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