Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Zentralverwaltung 
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einigt, welcher die Ausfertigungen nritzeichnet und vom Minister 
mit der selbständigen Erledigung bestimmter Angelegenheiten be 
traut werden kann. Den Direktoren übergeordnet und zur Unter 
stützung des Ministers in allen Arbeiten des Ressorts berufen ist der 
Generalsekretär. Er entscheidet in allen nicht dem Minister vor 
behaltenen oder den Direktoren anvertrauten Verwaltungsangelegen 
heiten, überwacht die Tätigkeit aller Bureaus und zeichnet im Namen 
des Ministers alle Ausfertigungen; doch mutz die betreffende Er 
mächtigung schriftlich erteilt und im Amtsblatts bekanntgemacht wer 
den. Die Beiräte und Kommissionen sind Kollegien zur Unter 
stützung des Ministers in bestimmten Fachfragen. Die Beiräte sind 
meist bloß begutachtende Organe; die Kommissionen haben in der 
Regel ein gewisses Verfügungsrecht. Dem Personal für den 
auswärtigen Dienst endlich obliegt die Inspektion und Kon 
trolle der untergeordneten Behörden oder der Vollzug spezieller 
Verrichtungen. Die Gesamtheit der Hilfsorgane eines Ressorts 
unter der Leitung des Ministers bildet das Ressortministerium. 
Zuletzt bestanden neun Ministerien und zwar: das Ministerium des 
Innern, das Ministerium für Kultus und Unterricht, das Mini 
sterium für Domänen und Ackerbau, das Ministerium für Handel 
und Industrie, das Ministerium für öffentliche Arbeiten, das Justiz 
ministerium, das Finanzministerium, das Ministerium des Austern 
und das Kriegsministerium. 
Der Wirkungskreis des Ministeriums des Innern um 
faßt die allgemeine Verwaltung und die Verwaltung der beson 
deren, diesem Ministerium zugewiesenen Zweige. Der allgemeinen 
Verwaltung dient die Direktion der politischen Verwaltung 
und Sicherheitspolizei, die Direktion der Kreis- und 
Gemeindeverwaltung, das Bauamt und das Rechnungs 
amt. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf alle Verwaltungsangelegen 
heiten, welche nicht der Fachverwaltung oder anderen Ressorts zu 
gewiesen sind. Die Kontrolle der allgemeinen Verwaltung erfolgt 
durch 4 Eeneralinspektoren mit dem Sitz in Bukarest, welche 
die untergeordneten Behörden besichtigen und im Aufträge des 
Ministers notwendige Erhebungen pflegen und besondere Auf 
gaben erfüllen. Für die besonderen, dem Ministerium des Innern 
zugewiesenen Dienstzweige bestehen: die Eeneraldirektion der 
Telegraphen und Posten, die Generaldirektion des zivilen 
Gesundheitswesens, die Generaldirektion des Eefängnis- 
mesens und die Direktion des Amtsblattes und der Staats 
druckerei. 
Die Generaldirektion der Telegraphen und Posten 
verwaltet unter der Leitung des Generaldirektors und der Mit- 
Onciul, Rumänien g
	        
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