Zentralverwaltung
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einigt, welcher die Ausfertigungen nritzeichnet und vom Minister
mit der selbständigen Erledigung bestimmter Angelegenheiten be
traut werden kann. Den Direktoren übergeordnet und zur Unter
stützung des Ministers in allen Arbeiten des Ressorts berufen ist der
Generalsekretär. Er entscheidet in allen nicht dem Minister vor
behaltenen oder den Direktoren anvertrauten Verwaltungsangelegen
heiten, überwacht die Tätigkeit aller Bureaus und zeichnet im Namen
des Ministers alle Ausfertigungen; doch mutz die betreffende Er
mächtigung schriftlich erteilt und im Amtsblatts bekanntgemacht wer
den. Die Beiräte und Kommissionen sind Kollegien zur Unter
stützung des Ministers in bestimmten Fachfragen. Die Beiräte sind
meist bloß begutachtende Organe; die Kommissionen haben in der
Regel ein gewisses Verfügungsrecht. Dem Personal für den
auswärtigen Dienst endlich obliegt die Inspektion und Kon
trolle der untergeordneten Behörden oder der Vollzug spezieller
Verrichtungen. Die Gesamtheit der Hilfsorgane eines Ressorts
unter der Leitung des Ministers bildet das Ressortministerium.
Zuletzt bestanden neun Ministerien und zwar: das Ministerium des
Innern, das Ministerium für Kultus und Unterricht, das Mini
sterium für Domänen und Ackerbau, das Ministerium für Handel
und Industrie, das Ministerium für öffentliche Arbeiten, das Justiz
ministerium, das Finanzministerium, das Ministerium des Austern
und das Kriegsministerium.
Der Wirkungskreis des Ministeriums des Innern um
faßt die allgemeine Verwaltung und die Verwaltung der beson
deren, diesem Ministerium zugewiesenen Zweige. Der allgemeinen
Verwaltung dient die Direktion der politischen Verwaltung
und Sicherheitspolizei, die Direktion der Kreis- und
Gemeindeverwaltung, das Bauamt und das Rechnungs
amt. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf alle Verwaltungsangelegen
heiten, welche nicht der Fachverwaltung oder anderen Ressorts zu
gewiesen sind. Die Kontrolle der allgemeinen Verwaltung erfolgt
durch 4 Eeneralinspektoren mit dem Sitz in Bukarest, welche
die untergeordneten Behörden besichtigen und im Aufträge des
Ministers notwendige Erhebungen pflegen und besondere Auf
gaben erfüllen. Für die besonderen, dem Ministerium des Innern
zugewiesenen Dienstzweige bestehen: die Eeneraldirektion der
Telegraphen und Posten, die Generaldirektion des zivilen
Gesundheitswesens, die Generaldirektion des Eefängnis-
mesens und die Direktion des Amtsblattes und der Staats
druckerei.
Die Generaldirektion der Telegraphen und Posten
verwaltet unter der Leitung des Generaldirektors und der Mit-
Onciul, Rumänien g