Ciquidation der alten Formen des wirts chaftl. u. sozialen Lebens. 251
brachte. Aber bedeutete diese Zeit nicht überhaupt Frieden auch
im eigenen Lande? In Brandenburg vor allem räumten die
Hohenzollern mit den Kriegsgelüsten des Adels auf. Da
mußte man nun daheim stille sitzen und das Gewaffen an die
Wand hängen, zumal neue Feuerwaffen und neues Fußvolk
das alte Reiterhandwerk auch sonst zu stören drohten. Der
Junker, einst Ritter, begann leise Viehhändler und Getreide⸗
produzent zu werden, legte sich in diesen Artikeln auf Gewinn,
wollte verkaufen und ausführen und bedurfte mehr als bisher
des Ackers.
So blieb nichts übrig: die Dorfflur mußte mehr Herr⸗
schaftsland hergeben. Da wurde in einer ersten Entwicklungs⸗
—D gehörige Land ordentlich an⸗
einander genommen, abgerundet, zusammengelegt, ein etwaiges
Vorwerk erweitert. Aber bald konnte sich der gnädige Herr,
noch in dieser ersten Periode, nicht mehr darauf beschränken.
Er griff die Bauernallmende an, wo er ihrer habhaft werden
konnte, und als auch dies nicht mehr genügte, da warf er sich,
seit Ende des 15. Jahrhunderts, zumal aber im 16. Jahr⸗
hundert, auf die Bauernlegung: vertrieb ganze Bauernfamilien
und nahm ihr Land — nach seiner Auffassung ja eigentlich sein
Land — an sich: denn immer mehr bedurfte er des Ackers.
Wie aber sollte er diesen vergrößerten Acker nun mit seinen
alten Werkzeugen und Tieren, mit seinen paar Leuten be⸗
stellen? Auch hier half ihm die Dorfherrnstellung hinweg
über alle Skrupel und Schwierigkeiten. Freie Lohnarbeiter gab
es nicht, selbst wenn er sie hätte mieten oder ansetzen wollen:
so legte er den Bauern neue Fronden und Lasten auf, denn
dazu war er als Dorfherr berechtigt, ja schränkte vielleicht so⸗
gar seine hergebrachte Knecht- und Viehhaltung ein und
organisierte eine volle Fronbewirtschaftung seines Landes, das
ihn nun wirtschaftlich immer mehr zu interessieren begann:
wurde zu einem Krautjunker und Gutsherrn anstatt des Ritters
und Grundherrn, der seine Väter gewesen waren.
Es war eine Entwicklung, die in sich etwas Unersättliches
hatte, vorausgesetzt, daß die Ausfuhrmöglichkeiten für Vieh und